Vorübergehend keine telefonische Erreichbarkeit oder persönliche Vorsprache.
Der Bereich Schwerbehindertenrecht des Fachbereichs Versorgung ist vom 27. November 2023 bis Jahresende telefonisch nicht erreichbar. Auch eine persönliche Vorsprache ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Sachstandsfragen werden bis Jahresende nicht beantwortet. Die Gründe dieser kurzfristigen Einschränkungen sind ein extrem hoher Krankenstand sowie ein sehr hohes Antragsaufkommen, das von den verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgearbeitet werden muss.
Die Antragsstellung ist auch weiterhin möglich. Anträge können auf der Homepage des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis unter „Dienstleistungen Service > ADK Formulare A-Z > Buchstabe M > Menschen mit Behinderung“ heruntergeladen und per E-Mail an versorgung@alb-donau-kreis.de oder per Fax an 0731/185-4728 gesendet werden.
Alternativ können Anträge über www.service-bw.de online eingereicht werden. Der Link dafür kann unter „Dienstleistungen Service > Online-Dienstleistungen über Service BW > Schwerbehindertenausweis beantragen“ abgerufen werden.
Zur allgemeinen Verfahrensbeschleunigung kann beigetragen werden, wenn das Einreichen der Anträge online erfolgt und den Anträgen vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie beispielsweise Facharztbriefe und Krankenhausberichte beigefügt werden.
PM Landratsamt Alb-Donau-Kreis