Haltbarkeit beachten kann Leben retten! Listerien in Lebensmitteln können eine Gesundheitsgefahr für Senioren sein

Zur gesunden Ernährung im Alter gehört neben der Auswahl von Speisen insbesondere der richtige Umgang mit Gesundheitsgefahren beim Einkauf, der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. Für ältere Menschen, Schwangere und Immungeschwächte besteht beim Verzehr von rohen Lebensmitteln wie Schweinemett oder Sprossen grundsätzlich die Gefahr einer Infektion mit Listerien. Bei wenig verarbeiteten verzehrfähigen Lebensmitteln, wie Räucherlachs oder Teewurst, sollten Senioren besonders auf die Verbrauchs- und Haltbarkeitsdaten achten. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Tages der Seniorenernährung am 1. Oktober hin.

Im Jahr 2022 wurden im europäischen Schnellwarnsystem RASFF 32 Warnmeldungen zu Listerien in Lebensmitteln in Deutschland veröffentlicht. Besonders häufig betroffen waren Fleisch und Fleischprodukte, Milch und deren Erzeugnisse sowie Fisch und Fischprodukte. Dies geht aus einer Statistik des BVL hervor. Die Behörde ist die nationale Kontaktstelle von verschiedenen Netzwerken zum Warnen, Informieren und Austauschen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Tückisch bei diesem Krankheitserreger ist, dass sich die Listerien auch bei Kühlschranktemperaturen und in Vakuumverpackungen auf den Lebensmitteln vermehren können. Je wärmer ein Produkt gelagert wird, desto schneller können die Krankheitserreger wachsen.

Es ist deshalb wichtig, empfindliche Lebensmittel wie Wurstaufschnitt, Weichkäse und Rohwürste schon beim Transport nach Hause gekühlt zu halten und stets im Kühlschrank aufzubewahren. Nach Ablauf des Verbrauchs- oder Haltbarkeitsdatums sollten Senioren wegen der Listerien-Infektionsgefahr diese Lebensmittel nicht mehr verzehren.

Während gesunde Menschen Infektionen mit Listerien in der Regel nicht bemerken, können diese bei älteren Menschen und Immungeschwächten schwere Krankheitsverläufe wie Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen hervorrufen. Bei Schwangeren, die oft keine oder nur grippeähnliche Beschwerden haben, kann die Infektion auf das ungeborene Kind übergehen und zu Früh- oder Fehlgeburten führen.

Hintergrundinformation

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Amt ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und unterstützt im Risiko- und Krisenmanagement das BMEL und die Behörden in den Bundesländern. Das BVL koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Weiterführende Informationen

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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