Schritte einer Scheidung: Wie funktioniert die Eheauflösung?

Für viele Menschen ist die Hochzeit der schönste Tag im Leben. Doch das Ja-Wort, das für die Ewigkeit gegeben wurde, hält in einigen Fällen nicht bis zum Lebensende. Aus verschiedenen Gründen kann eine Trennung vom Ehepartner gewünscht werden. Für Betroffene stellt sich dann die Frage nach dem Vollzug einer Scheidung.

Voraussetzungen und Vorbereitung

Um die Scheidung vom Ehepartner zu beantragen, ist es grundsätzlich notwendig, einen Anwalt zu konsultieren. Rechtlich darf der Scheidungsantrag nur von einem Juristen eingereicht werden. Dies erweist sich im Allgemeinen auch als förderlich, um eine Anlaufstelle für Beratung und etwaige Fragen zu erhalten. Da die Scheidung in der Regel eine sehr persönliche Angelegenheit darstellt, wird dazu geraten, einen Anwalt sorgfältig auszuwählen. Wer etwa nach einem Scheidungsanwalt in Leipzig sucht, findet verschiedene Angebote, von denen anhand der Seriosität, Erfahrung, aber auch der subjektiven Empfindung, sich gut aufgehoben und wohl zu fühlen, ausgewählt werden sollte.

Des Weiteren ist das sogenannte Trennungsjahr im Falle einer Scheidung entscheidend. Erst nach einem Jahr, in dem die Ehepartner getrennt voneinander gelebt haben, kann die Scheidung rechtmäßig vollzogen werden. Dennoch kann bereits vor dem Ablauf dieser Frist damit begonnen werden, die Scheidung einzuleiten.

Ebenfalls sind anfallende Kosten unter Umständen vor der Scheidung zu berücksichtigen. Anfallende Anwaltskosten werden von den Eheleuten jeweils selbst getragen. Die Gerichtskosten richten sich in ihrem Umfang am Einkommen und den Vermögenswerten der Ehepartner. Diese müssen vorab vom Antragsteller bezahlt werden. Nach Ausspruch der Scheidung ist der Ehegatte dazu verpflichtet, die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen, die dann an den Antragsteller zurückerstattet werden. Außerdem ist es möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn finanzielle Schwierigkeiten bestehen.

Antrag und Versorgungsausgleich

Das Scheidungsverfahren wird offiziell eingeleitet, wenn der beauftragte Anwalt den Scheidungsantrag beim Amtsgericht einreicht. Dann wird auch der Ehepartner über den Antrag informiert. Die Scheidung ist rechtshängig.

Es kommt gegebenenfalls zum sogenannten Versorgungsausgleich. Bei diesem findet eine Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche der Ehepartner statt. Ziel ist die faire Verteilung der Ansprüche. Dafür müssen beide Ehepartner jeweils Auskünfte geben, die dann miteinander verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Falls ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, muss dies vom Gericht hier berücksichtigt werden.

Scheidungsbeschluss vor Gericht

Der Scheidungsbeschluss vor Gericht macht die Scheidung der Eheleute rechtskräftig. Hierfür finden sich in der Regel beide Ehepartner persönlich zu einem Termin vor Gericht ein. Dies dauert im Normalfall nur einige Minuten. Das Familiengericht erörtert den Versorgungsausgleich und befragt die Eheleute zum Trennungszeitpunkt, um sicherzustellen, dass das Trennungsjahr eingehalten wurde.

So verläuft zumindest der vorgesehene Normalfall einer Scheidung. Kommt es zu Streitigkeiten oder anderen Unstimmigkeiten, sind unter Umständen im Vorfeld weitere Schritte notwendig. Die Kommunikation und Verhandlungen verlaufen in der Regel über die Anwälte. Die Scheidung vor Gericht wird erst dann rechtskräftig vollzogen, wenn der Richter die Scheidung als entscheidungsreif empfindet.

PM

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