Das Kabinett hat den Entwurf des Landespflegekammergesetzes gebilligt. Damit ist eine weitere wichtige Etappe bei der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg genommen. Die Aufbauarbeiten beginnen voraussichtlich im Sommer 2023. Die Kammer soll den Pflegeberuf deutlich aufwerten.
Eine weitere wichtige Etappe bei der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg ist genommen: Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 4. April 2023, den Entwurf des Landespflegekammergesetzes gebilligt und zu den parlamentarischen Beratungen an den Landtag weitergeleitet. Die Aufbauarbeiten für die Pflegekammer Baden-Württemberg beginnen voraussichtlich im Sommer 2023.
Gesundheitsminister Manne Lucha ist überzeugt: „Die Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg würde den Pflegeberuf deutlich aufwerten. Die Pflege kann mit einer Kammer als Berufsstand besser gehört und beteiligt werden, sich sachkundig und demokratisch legitimiert einbringen und damit auch das Ansehen des Berufs verbessern.“
Aufwertung des Pflegeberufs
Bereits im Winter 2019/2020 hatte das Gesundheitsministerium eine Gesetzesinitiative zur Errichtung einer Landespflegekammer auf den Weg gebracht, diese musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ruhen. Der im vergangenen Jahr wiederaufgenommene Gesetzgebungsprozess kommt nun in die entscheidende Phase. Nach dem Beschluss des Ministerrats soll die erste Lesung des Landespflegekammergesetzes am 20. April 2023 im Landtag stattfinden.
Eine Pflegekammer soll die rund 110.000 Pflegefachkräfte im Land künftig in einer beruflichen Vertretung vereinen. Pflegefachkräfte sollen in Zukunft ihren Beruf selbstbestimmt mitgestalten und insbesondere auch die eigene Weiterbildung in die Hand nehmen. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern soll die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt werden.
Was genau sind die Aufgaben einer Pflegekammer?
Ziel der Pflegekammer ist es, die Attraktivität des Berufsstands zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Der Pflegekammer sollen schrittweise wichtige Aufgaben übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung von beruflichen Belangen und die Förderung der Ausbildung. Auch gilt es, Qualitätsmaßnahmen vorzunehmen und bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mitzuwirken. Perspektivisch soll die Pflegekammer die Aufgaben zur Weiterbildung und Fortbildung übernehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Fachkunde und Erfahrung aller Pflegefachkräfte aus allen Bereichen gefragt. Ziel ist es, den Pflegefachkräften eine starke berufliche Selbstbestimmung zu geben, wodurch sie ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln können.
Wer soll Mitglied der zukünftigen Pflegekammer sein?
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer soll dann bestehen, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Die Person ist Pflegefachkraft (durchgängige dreijährige Fachausbildung).
- Die Person übt den Beruf nicht nur vorübergehend aus.
- Sie übt den Beruf in Baden-Württemberg aus.
Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch möglich, zum Beispiel für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschuldozierende.
Durch die Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen soll die Vertrauenswürdigkeit und die umfassende Sachkunde und Objektivität der Landespflegekammer institutionell gesichert und deren demokratische Legitimation und Wahrnehmung als unabhängige Interessensvertretung sichtbar gemacht werden. Im Vergleich zu einem eingetragenen Verein, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt, ist eine Kammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufspolitischen Belange aller Berufsangehörigen vertritt.
Wieviel soll eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer kosten?
Es ist von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen fünf und neun Euro auszugehen. Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung. Als unabhängiges Selbstverwaltungsorgan muss sich die Pflegekammer so wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern selbst finanzieren. Die Pflegekammer hat die Möglichkeit, im ersten Jahr ihres Bestehens einen pauschalen monatlichen Mitgliedsbeitrag von maximal fünf Euro zu erheben.
Hintergrundinformationen
Eine Landespflegekammer Baden-Württemberg würde die Zahl der Pflegekammern in Deutschland auf drei erhöhen. In Rheinland-Pfalz besteht seit 2016 eine Pflegekammer und in Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2022.
Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechend zustimmender Umfrage unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 von insgesamt 2.699 Personen in 228 Einrichtungen sprachen sich 68 Prozent der Pflegekräfte und Auszubildenden, die sich an der Umfrage beteiligten, für die Errichtung einer Pflegekammer aus.
Gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021-2026) wurde der Vorbereitungs- und Gründungsprozess zur Errichtung einer Landespflegekammer wieder aufgenommen.