56 620 Haushalte beziehen Wohngeld – Einpersonenhaushalte überwiegen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten 56 620 Haushalte in Baden‑Württemberg am 31. Dezember 2014 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der Empfänger gegenüber 2013 mit 64 455 Empfängern um 12,2 Prozent (rund 7 800 Empfänger) zurückgegangen. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1 im Land beträgt somit 1,1 Prozent.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2014 erhielten dabei 53 570 Mieter (94,6 Prozent) einen Mietzuschuss, an 3 050 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschussempfänger verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent, die Zahl der Lastenzuschussempfänger um 17,4 Prozent. Weit über die Hälfte der Wohngeldhaushalte (56,8 Prozent) waren Einpersonenhaushalte (32 166), 10,7 Prozent fielen auf Zweipersonenhaushalte (6 038). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,3 Prozent (4 143) bzw. 10,9 Prozent (6 147), während die 8 126 Haushalte mit fünf und mehr Personen 14,4 Prozent ausmachten.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2014 insgesamt bei 126 Euro (Vorjahr: 127 Euro). Für Empfänger von Mietzuschuss lag er bei 124 Euro (125 Euro) und für Empfänger von Lastenzuschuss bei 168 Euro (166 Euro). Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat) spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser Haushalte von 40,3 Prozent des Einkommens auf nur noch 28,9 Prozent. Neben den 56 620 «reinen« Wohngeldhaushalten gab es am Jahresende 2014 noch 3 367 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die Transferleistungen erhalten, selbst aber nicht wohngeldberechtigt sind.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

 

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