Sozialhilfeleistungen von rund 2,6 Milliarden Euro – Baden‑Württemberg: Weit über die Hälfte entfiel auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2014 für Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) in Baden‑Württemberg brutto insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern – z.B. aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto rund 2,6 Mrd. Euro. Das waren 6 Prozent oder 146,4 Millionen Euro mehr als 2013.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) wurden netto 57,7 Mill. Euro ausgegeben und damit 14,1 Prozent mehr als 2013. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) stiegen um 6,1 Prozent auf 529,4 Mill. Euro. Für die Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII wurden im vergangenen Jahr netto insgesamt rund 2 Mrd. Euro (+5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr) ausgegeben. Darunter sind vor allem die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 1,4 Mrd. Euro (+6,2 Prozent) von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“ mit insgesamt 425,7 Mill. Euro (+3,6 Prozent).

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Immerhin wurden 56 Prozent der gesamten Nettoausgaben (1,4 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die 846,9 Mill. Euro aufgewendet wurden, Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (584,5 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (155,8 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.

 

Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen in Baden-Württemberg 2014
Art der Leistung Anteil in %
Hilfe zum Lebensunterhalt 2,2%
Hilfe zu Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen 2,0%
Hilfen zur Gesundheit einschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung 2,6%
Hilfe zur Pflege 16,6%
Grundsicherung im Alter und bei Erwebsminderung 20,6%
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 56,0%

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

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