Die ALB FILS KLINIKEN lockern die Regelungen für Besucher – Besuche wieder leichter möglich

Die ALB FILS KLINIKEN lockern ab dem kommenden Montag ihre Besuchsregelungen. „Wir reagieren damit auf die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vorgesehenen Erleichterungen“, sagt der Medizinische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Dr. Ingo Hüttner. Diese Verordnung sieht seit Mitte dieser Woche für Krankenhäuser Änderungen unter anderem bei der Zahl der Besucher vor. „Aufgrund der zahlreichen und weitgehenden Änderungen haben wir für eine vorausschauende Umsetzung einige Zeit benötigt“, betont Dr. Hüttner, „ab dem kommenden Montag aber sind die neuen Regelungen in Kraft.“

Ab Montag (30. August 2021) ist daher an der Klinik am Eichert in Göppingen sowie der Helfenstein Klinik in Geislingen wieder eine freie Zahl von Besuchern innerhalb der Besuchszeit von 14:30 bis 20:00 Uhr (Klinik am Eichert) bzw. 14:30 bis 19:00 Uhr (Helfenstein Klinik) möglich. Außerhalb dieser Besuchszeit ist eine Absprache mit den Stationsteams erforderlich. Weiterhin nicht möglich ist ein Besuch bei COVID-positiven Patienten sowie bei COVID-Verdachtsfällen. Auch Kindern unter zwölf Jahren ist ein Besuch wie bisher nicht gestattet.

Besucher unterliegen außerdem der 3G-Regel: Sie müssen vollständig geimpft (nach der Zweitimpfung muss eine Frist von zwei Wochen vergangen sein), genesen oder getestet sein. Für Letzteres muss ein negativer Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Ein Antigentest kann auch in der Klinik durchgeführt werden, allerdings nur zu begrenzten Zeiten (Klinik am Eichert: wochentags von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr; Helfenstein Klinik: wochentags von 14:30 bis 16.00 Uhr und am Wochenende nur in Ausnahmefällen über die Zentrale Notaufnahme). Geimpfte müssen als Nachweis ihres Impfstatus ihren Impfpass sowie ihren Personalausweis dabeihaben. „Können diese Dokumente nicht vorgelegt werden, ist eine Testung zwingend notwendig“, sagt Dr. Hüttner, „denn die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter hat natürlich weiterhin höchste Priorität.“ Dies sei gerade angesichts der aktuell steigenden Zahl an stationären Covid-Patienten sowie der starken Zunahme der Delta-Variante des Virus unabdingbar.

Weiterhin besteht auch die Pflicht, eine Maske zu tragen. Die ALB FILS KLINIKEN haben sich dabei auf eine FFP2-Maske festgelegt. „Der Schutz durch eine FFP2-Maske ist höherwertig als bei einer medizinischen Maske. Wir werden deshalb unsere bisherige Maskenregelung beibehalten, die gleichermaßen für Besucher wie auch für die Belegschaft gilt“, betont der Geschäftsführer und ergänzt: „Dies dient dem Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und auch der Besucher.“

Da die ALB FILS KLINIKEN grundsätzlich verpflichtet sind, die Daten der Besucher zu erheben, sollte der Besuch vor Betreten der Klinikgebäude angemeldet werden. „Wir bitten alle Besucher, sich wie bisher vorab online anzumelden. Das vermeidet längere Wartezeiten beim Zugang in unsere Häuser und bietet uns einen besseren Überblick über die Zahl der im Haus befindlichen Personen“, so Dr. Hüttner, „denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns immer noch inmitten einer Pandemie befinden.“ Erreichbar ist die Online-Anmeldung unter https://besucher.af-k.de/ oder über den QR-Code (siehe Foto).

PM ALB FILS KLINIKEN

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