Die aktuellen Corona-Inzidenzen sind ermutigend, erste Lockerungen der strengen Corona-Regeln sind auf Bundes- und auf Landesebene angekündet. „Vor diesem Hintergrund und angesichts der auch an unseren beiden Standorten leicht rückläufigen Zahlen stationärer COVID-Patienten haben wir beschlossen, unsere Besuchsregelungen anzupassen“, sagt der Kaufmännische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Wolfgang Schmid.
So gilt ab dem kommenden Montag (17. Mai 2021) an der Klinik am Eichert in Göppingen sowie der Helfenstein Klinik in Geislingen wieder die Regel: Ein Besucher pro Patient und Tag (innerhalb der um 14:30 Uhr beginnenden Besuchszeit). „Dies erfordert aber, dass sich Angehörige im Vorfeld absprechen, wer die Besuchszeit nutzt“, so Wolfgang Schmid. Ein Besuch bei COVID-positiven Patienten sowie bei COVID-Verdachtsfällen ist weiterhin nicht möglich. Ebenso ist wie bisher die Anmeldung des Besuchs erforderlich – Besucher sollten dafür die Online-Anmeldung (https://besucher.af-k.de/) nutzen.
Weiterhin gültig ist für Besucher auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Ein Antigentest kann auch direkt in der Klinik durchgeführt werden. Von dieser Testpflicht befreit sind ab dem kommenden Montag nur Personen, die den vollen Impfschutz (zwei Impfungen plus zweiwöchige Wartezeit nach der Zweitimpfung) erreicht haben. „Als Nachweis ihres Impfstatus müssen diese Besucher ihren Impfpass sowie ihren Personalausweis vorlegen“, erklärt Wolfgang Schmid und bittet dafür um Verständnis: „Für uns steht weiterhin die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter an oberster Stelle. Wir werden daher sehr genau prüfen, ob die Voraussetzung für eine Testbefreiung erfüllt sind.“ Können Impfpass und Personalausweis nicht vorgelegt werden, ist eine Testung zwingend notwendig.
PM ALB FILS KLINIKEN GmbH