Seit Beginn der Woche gilt in Baden-Württemberg die „Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung“. Darin festgehalten ist unter anderem eine weitere Verschärfung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, die nun an den Häusern der ALB FILS KLINIKEN konsequent angewandt wird. „Die wenigen Personen, die derzeit noch als Besucher unserer stationären Patienten zugelassen sind, müssen nun sowohl eine FFP2-Maske als auch ein gültiges negatives Testergebnis vorweisen, um unsere Häuser betreten zu können“, erklärt der Medizinische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Dr. Ingo Hüttner. Wobei für die Gültigkeit eines negativen Testergebnisses folgendes gilt: Es darf nicht älter als 48 Stunden (bei Antigentests) bzw. 72 Stunden (bei PCR-Tests) sein.
Um einen reibungslosen Einlass sicherzustellen, werden die Besucher gebeten, beides – FFP2-Maske und negatives Testergebnis – mitzubringen und an den Lotsenpunkten an den Haupteingängen der Klinik am Eichert in Göppingen und der Helfenstein Klinik in Geislingen vorzuweisen. Eine FFP2-Maske kann alternativ für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro an den ALB FILS KLINIKEN erworben werden. „Auch die Durchführung eines Antigentests ist für Besucher an den ALB FILS KLINIKEN möglich, wochentags zwischen 12.00 Uhr und 14.30 Uhr und am Wochenende von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr“, sagt Dr. Ingo Hüttner
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt in den ALB FILS KLINIKEN auch für Patienten, die die Sprechstunden in den Ambulanzen und im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) aufsuchen, sowie für Personen, die Patienten etwa in die Notaufnahme begleiten, was allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich ist. Auch für den bereits seit Ende Oktober 2020 bestehenden generellen Besuchsstopp in den Häusern der ALB FILS KLINIKEN gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. So können Intensivpatienten, Palliativpatienten oder Kinder und Jugendliche von maximal einer Person pro Tag besucht werden.
PM ALB FILS KLINIKEN GmbH