Das Kreisjugendamt berät in seiner Informationsveranstaltung “Kinder in Vollzeitpflege” am 27.10.2020 von 17.00 – 19.00 Uhr im Helfensteinsaal des Landratsamtes (Erdgeschoß, Raum E 16) über die Möglichkeit, Pflegefamilie zu werden.
Kinder sollten grundsätzlich die Möglichkeit haben, in einer Familie oder in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Es ist der Ort ihres Lebensweges, wo grundlegende menschliche Werte wie Respekt, Wertschätzung, Vertrauen und Liebe erlernt und grundlegende Fähigkeiten für ein selbständiges Leben entwickelt werden. Nicht allen Kindern ist jedoch ein Aufwachsen bei den leiblichen Eltern möglich. Denn diese können aus unterschiedlichen Gründen in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder auch dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung brauchen.
Pflegefamilien können helfen, diesen Mangel an Entwicklungsunterstützung abzumildern. Sie sind deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der Hilfen des Jugendamtes.
Das Kreisjugendamt berät in der Informationsveranstaltung alle Interessierten über die Besonderheiten im Zusammenleben mit Pflegekindern, das Bewerbungsverfahren sowie die Begleitung während des Betreuungsverhältnisses. Da derzeit vor allem auch Bereitschaftspflegestellen gesucht sind, werden unterschiedliche Betreuungsformen vorgestellt.
Bereitschaftspflegeeltern nehmen Kinder im Alter von 0 – 17 Jahren bei sich auf und betreuen diese liebevoll, bis geklärt ist, ob sie mit unterstützenden Hilfen wieder zu den Eltern zurückkehren können oder eine längerfristige Hilfeform benötigen. Die Betreuung dieser Kinder ist deshalb immer zeitlich befristet.
Die von einer Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes durchgeführte Informationsveranstaltung ist kostenlos. Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen bittet der Pflegekinderdienst um Voranmeldung unter Tel.: 07161 202-4343 oder Email pkd@lkgp.de zur Informationsveranstaltung. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Zutritt und den Aufenthalt im Landratsamt eine Mund- und Nasenbedeckung erforderlich ist. Während der Veranstaltung ist bei Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes das Tragen einer Maske nicht notwendig.
PM Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt