Diakon Prof. Uwe Bähr: Menschlichkeit im Sterben stärken

Die Argumente für Sterbehilfe hätten ihre Überzeugungskraft verloren seit es Hospize gibt. Dies hob Diakon Prof. Uwe Bähr anlässlich der gemeinsamen Tagung von Kreis- und Stadtseniorenräten in einem persönlichen Statement hervor. „Die Lösung bei Krankheit und Leid ist es nicht, das Sterben des Menschen herbeizuführen sondern die Menschlich-keit im Sterben zu stärken“, lautete sein Credo.

Uwe BährDie jährliche Tagung von Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräten im Uhinger Blumhardt-Haus hatte sich das sehr schwierige und emotionsbeladene Thema ausgewählt, um sich über den aktuellen Stand der Diskussion informieren zu lassen. Im Deutschen Bundestag liegen zur Zeit vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor, die das Thema aktuell neu regeln wollen.

Prof. Bähr vertrat die Auffassung, dass es Aufgabe der Ärzte sei, alle sinnvollen Therapien anzuwenden, um eine Linderung der Schmerzen des Patienten herbeizuführen und gegenüber den Angehörigen eine Erklärung des Geschehens vorzunehmen. Die Gesellschaft gerate in einen Widerspruch wenn sie auf der einen Seite Selbstmord verhindern will, andererseits aber Druck auf Schwerkranke ausübe, damit diese einer Sterbehilfe zustimmten.

Die Palliativmedizin könne, so Bähr weiter,  menschliches Leiden in den allermeisten Fällen effektiv lindern sodass der Ausweg in Form aktiver Sterbehilfe nicht begangen werden müsse. Menschliche Zuwendung, die weder bevormunde noch beschwichtige, hält Prof. Bähr für dringend geboten. Der Suizidwunsch verschwinde meistens, „wenn Menschen um den Kranken sind, denen daran liege, ihn in ihrer Mitte zu haben, solange die Natur ihn sein lässt“.

Der Vorsitzende des Kreisseniorenrates, Dieter Roitsch, wies in der Diskussion darauf hin, dass in der beim Kreisseniorenrat erhältlichen Vorsorgemappe das Formular einer Patientenverfügung enthalten sei, die den Menschen im Rahmen ihrer Selbstbestimmung die Möglichkeit eröffne, zu verfügen, dass keine lebensverlängernde Maßnahmen unternommen werden sollen. Professor Bähr sagte dazu, darin käme ein gesellschaftlicher Wertewandel zum Ausdruck, der die individuelle Freiheit  und Leistungsfähigkeit sehr stark betone, menschliche Solidarität aber tendenziell gering schätze.

In Deutschland gibt es, so der Kreisseniorenrat in seiner Pressemitteilung, bisher kein Gesetz, welches Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Der Bundesgerichtshof habe allerdings vor Jahren entschieden, dass eine schriftliche Einwilligung des Patienten einen Verzicht auf lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen erlaube. Der Bundesgesund-heitsminister habe vor Monaten einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung unternommen. Es wird damit gerechnet, dass darüber im Herbst diesen Jahres im Bundestag debattiert und eine Entscheidung getroffen wird.

 

Foto © Dieter Roitsch

PM

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