Das Gesundheitsamt teilt mit, dass aufgrund eines weiteren Testergebnisses bekannt ist, dass sich elf Personen aus dem Landkreis Göppingen nach der Teilnahme an einer bundesweit organisierten Abitur-Abschlussreise nach Kroatien mit dem Coronavirus infiziert haben.
Zusätzlich wurde ein weiterer Reiserückkehrer aus dem Kosovo positiv getestet.
Aufgrund aktueller Anfragen von Bürger*innen macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass sich die vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete verändert haben. Sie sind immer tagesaktuell unter folgendem Link abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Folgende Risikogebiete wurden in den letzten Tagen neu ausgewiesen:
- Belgien – die folgende Provinz gilt derzeit als Risikogebiet (seit 5. August):
- Antwerpen
- Australien – der folgenden Bundesstaat gilt derzeit als Risikogebiet (seit 7. August):
- Victoria
- Bulgarien – die folgenden Verwaltungsbezirke („Oblaste“) gelten derzeit als Risikogebiete (seit 7. August):
- Blagoevgrad
- Dobritch
- Varna
- Rumänien – die folgenden Gebiete („Kreise“) gelten derzeit als Risikogebiete (seit 7. August):
- Argeș
- Bihor
- Buzău
- Neamt
- Ialomita
- Mehedinti
- Timis
Nach der Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen vom 14. Juli 2020 müssen sich Personen, die auf dem Land-, See-oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben.Sie müssen sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig absondern. Es muss zusätzlich unverzüglich mit dem Ordnungsamt (Ortspolizeibehörde) der Wohnortgemeinde Kontakt aufgenommen werden.
Laut Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend den Reiseverkehr vom 6. August 2020 müssen diese Personen ein ärztliches Zeugnis über eine Testung auf SARS-CoV-2 vorlegen. Ferner sind sie verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auftreten. Die Abstriche können bereits vor Abreise im Reiseland durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Abstrich nicht älter als 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland erfolgt ist. Ferner können bei Einreise mit dem Flugzeug die Abstriche direkt am Flughafen erfolgen. Bei Einreise mit dem Pkw nach Deutschland gibt es teilweise an den Autobahnen Abstrichstellen, weitere Abstrichstellen werden derzeit noch eingerichtet. Bürger*innen können sich auch bei ihrem Hausarzt melden. Entweder führt dieser selbst Abstriche durch oder er verweist an die Abstrichstelle der Notfallpraxis. Bis das Ergebnis vorliegt, vergehen in der Regel ein bis drei Tage, abhängig vom durchführenden Labor.
Die Ergebnisse werden schriftlich an die Personen mitgeteilt. Positive Befunde werden aufgrund der Meldepflicht an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet und dieses nimmt dann Kontakt mit den Betroffenen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine kostenlose Testung ist für alle Reiserückkehrer innerhalb von 72 Stunden nach Einreise möglich, für Rückkehrer aus Risikogebieten seit dem 08. August 2020 jedoch verpflichtend.
PM Landratsamt Göppingen