Das Kreisjugendamt Göppingen sucht neue Pflegeeltern für Kinder aus familiären Krisensituationen.
Für die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes ist es eine alltägliche Aufgabe: Kindern und deren Familien Hilfe bieten in Situationen, in denen ein gemeinsames Zusammenleben erst einmal nicht mehr möglich ist. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: eine schwere Krankheit, psychische Probleme oder Suchterkrankungen der Eltern, Überforderung der Eltern, Vernachlässigung oder Misshandlung der Kinder.
Bis geklärt ist, wie es weitergeht und wann die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkehren können, bringen die Mitarbeiter*innen des Kreisjugendamtes die gefährdeten Kinder zu Pflegefamilien. Dort sollen die Kinder zur Ruhe kommen können, bis eine Lösung für die familiäre Krisensituation gefunden ist.
Die Betreuungszeit für die Kinder aus einer derartigen Belastungssituation kann manchmal nur wenige Tage dauern, sich aber auch über Monate hinziehen, vor allem dann, wenn eine Entscheidung des Familiengerichtes erforderlich ist.
Aufgrund des hohen Bedarfs sucht das Kreisjugendamt laufend weitere Familien, Paare und Einzelpersonen, die bereit sind, solche Kinder zeitlich befristet zu betreuen.
Hilfreich für diese Aufgabe ist es, wenn Sie Erfahrung mit der Erziehung eigener Kinder haben, zeitlich flexibel sind und Geduld und Einfühlungsvermögen mitbringen.
Ihre Betreuung findet in enger Kooperation mit dem Kreisjugendamt statt. Neben einer fachlichen Vorbereitung und Begleitung erhalten Sie Fortbildung und ein angemessenes Pflegegeld zur Deckung des Lebensunterhaltes des Kindes und Anerkennung Ihrer Erziehungsleistung.
Interessierte können sich bei der Veranstaltung „Kinder in Pflegefamilien“ am Donnerstag, den 16.07.2020 ab 17 Uhr im Helfensteinsaal des Landratsamtes Göppingen, Zimmer E 16 informieren oder erhalten Auskunft beim Pflegekinderdienst, Tel. 07161/202-4343.
Um Voranmeldung für die Teilnahme an der Veranstaltung wird gebeten.
Wir weisen darauf hin, dass für den Zutritt und den Aufenthalt im Landratsamt eine Mund- und Nasenbedeckung (MNB) erforderlich ist. Sollte während des Vortrags der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden können, ist ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
PM Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Pflegekinderdienst