Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen und Amateurmusik bleibt bestehen

 „Wir haben im Bundestag dafür gesorgt, dass Bildungsleistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben“, teilt die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens mit. Volkshochschulen und Bildungsträger aus dem Landkreis Göppingen hatten befürchtet, dass durch eine gesetzliche Neuregelung Bildungsangebote wie beispielsweise Säuglingspflegekurse steuerpflichtig würden.

„Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind der Überzeugung, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Bildung und Teilhabe an lebenslangem Lernen haben müssen. Deshalb war uns von Anfang an klar, dass Bildungsleistungen umsatzsteuerbefreit bleiben sollen“, so Baehrens. Betroffen wären um Zweifelsfall auch musikalische Angebote im Amateurbereich gewesen. So atmeten auch der Blasmusikverband Baden-Württemberg und Bundesverband Chor und Orchester nach der Entscheidung des Bundestags auf, dass die bisherige Regelung beibehalten wurde.

Die Diskussion um die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ist aufgrund der Richtlinie des Europäischen Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aufgekommen. Deshalb gibt Baehrens auch noch nicht vollständige Entwarnung: „Die deutsche Regelung – die insbesondere Volkshochschulen im Blick hat – ist europarechtlich umstritten. Sollten Gerichte die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen kippen, muss noch einer neuen Lösung gesucht werden.“

 

PM Bürgerbüro Heike Baehrens, MdB

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