Polizeivollzugsdienst und Gemeindevollzugsdienst sind in den ersten zwei Wochen nach Schulbeginn präsent vor Schulen und Kindergärten, um Neulingen sowohl bei Schülern als auch bei Eltern im Hinblick auf das Verhalten auf dem Schulweg Tipps zu geben, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, aber auch auf ordnungswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Dabei wird großes Augenmerk darauf gelegt, dass die Kinder und Jugendlichen die vorhandenen Gehwege und Fußgängerüberwege benutzen.
Nicht nur zum Schuljahresbeginn, sondern über das ganze Schuljahr hindurch, verursachen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder in den Kindergarten bringen absolut unübersichtliche Situationen und nehmen billigend in Kauf, dass andere – aber auch die eigenen Kinder beim Ein- und Aussteigen – gefährdet werden.
Häufig wird dabei ordnungswidrig vor der Schule auf dem Gehweg, in zweiter Reihe, vor Grundstückszufahrten oder gar im absoluten Halteverbot gehalten und geparkt. Vor allem kleinere Kinder sind zwischen kreuz und quer haltenden Fahrzeugen nicht sichtbar. Gefährlich wird es, wenn sie unvermittelt vor vorbeifahrenden Fahrzeugen quasi aus dem Nichts auftauchen und dadurch Unfälle fast vorprogrammiert sind. Gespräche haben hier gezeigt, dass der Aufklärungsbedarf hoch ist und die Einsicht häufig zu wünschen übrig lässt. Eine vielfache Ausrede lautet „ich habe nur schnell angehalten“ oder „der Gehweg ist doch breit genug“. Zur Entschärfung der Situationen vor Schulen und Kindergärten ist es unerlässlich, dass sich alle Verkehrsteilnehmer vorausschauend und rücksichtsvoll verhalten und die Verkehrsregeln beachten.
In Woche drei und vier nach Schulbeginn wird schwerpunktmäßig das Verhalten von Radfahrern auf Geh- und Fußgängerüberwegen unter die Lupe genommen. Gegenstand der Kontrollen sind hauptsächlich die Gehwege und Kreisverkehre in der Innenstadt, aber auch Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zu Schulen. Denn häufig verhalten sich nicht nur Kinder und Jugendliche falsch, sondern auch Erwachsene. Für radelnde Kinder gilt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr eine Benutzungspflicht des Gehwegs, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ein Benutzungsrecht. Ansonsten ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten. Am Fußgängerüberweg sind Radfahrer – anders als Fußgänger – beim Queren nicht bevorrechtigt. Fahrradfahrer, die über einen Zebrastreifen fahren, nähern sich häufig so schnell, dass Fahrzeugführer oft nicht mehr reagieren und anhalten können.
Bei den vorgesehenen Kontrollen werden die Radfahrer, die sich ordnungswidrig oder gefährdend verhalten, von Polizei- und Gemeindevollzugsdienst angehalten. Mündlich werden sie auf ihre falsche Verhaltensweise aufmerksam gemacht und aufgefordert, den Gehweg zu verlassen oder das Fahrrad über den Fußgängerüberweg zu schieben. Die festgestellten Verstöße kommen zur Anzeige und die Übeltäter müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Die Erfahrung der letztjährigen Kontrollaktionen zeigte leider, dass der Aufforderung, das Fahrrad zu schieben oder den Gehweg zu verlassen, zwar meist Folge geleistet wurde, jedoch nur soweit die Augen der Ordnungshüter reichten. Kaum aus der Sicht, stieg mancher wieder auf seinen „Drahtesel“ auf und fuhr unbedarft auf dem Gehweg weiter. Schade! Auch wenn derartige Kontrollaktionen nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ sind und bei den meisten Verkehrsteilnehmern wohl keine andauernde positive Verhaltensänderung im Straßenverkehr bewirken werden, sind die Anstrengungen von Polizei und Bürger- und Ordnungsamt nicht umsonst. „Wenn wenigstens einzelne nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ zum Umdenken angeregt werden, ist das schon ein kleiner Erfolg“, machen die Ordnungshüter deutlich.
Foto (Stadtverwaltung Eislingen): Drei bis vier Wochen nach Schulbeginn wird der Polizei- und Gemeindevollzugsdienst in der Innenstadt und vor Schulen das Verhalten von Radfahrern auf Geh- und Fußgängerüberwegen unter die Lupe nehmen.
PM Stadtverwaltung Eislingen