Aufgrund der steigenden Inzidenz kann in den Osterferien nur eine Notbetreuung am jeweiligen Grundschulstandort stattfinden.
Nur so können konstante Gruppen je Grundschule gewährleistet werden. Es müssen mindestens 5 Kinder je Standort angemeldet sein. Von den Erziehungsberechtigten muss eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung vorliegen. Es sind keine Anmeldungen mehr möglich. Die Familien, die ihre Kinder für die Osterferien bereits angemeldet haben, erhalten eine Nachricht.
PM Stadtverwaltung Göppingen