Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg begrüßt, dass die ersten Genehmigungen für Stickstoffdioxid (NOx)-Minderungssysteme vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt wurden. Nachgerüstete Fahrzeuge werden vom Verkehrsverbot in Stuttgart auf Dauer ausgenommen.
Die beiden vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekte des ADAC Württemberg e.V. haben gezeigt, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw prinzipiell möglich und zur Stickstoffoxid (NOx)-Minderung sehr wirksam ist. Nun attestiert das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den ersten Systemen, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw trotz strenger Auflagen für die ersten Baureihen von Fahrzeugen von Volvo und Mercedes auch erlaubt wurden. Die Durchführung der ADAC-Projekte war damit in vollem Umfang erfolgreich, wofür Herr Minister Herrmann dem ADAC Württemberg e.V. und hier Herrn Präsidenten Roßkopf, seinem Team und den beteiligten Nachrüstfirmen nochmals besonders dankt.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist sehr erfreut darüber, dass durch Erteilung der „Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme für die Nachrüstung von Personenkraftwagen“ die nächste Runde in Sachen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw eingeläutet ist. Schließlich hatte sich Baden-Württemberg in den Expertenrunden des Dieselforums des Bundes im Jahr 2018 sowie im Bundesrat besonders für die Aufstellung einer nationalen Nachrüstvorschrift eingesetzt.
Die Fa. Dr. Pley SRC Technology GmbH hat diese ABE vom KBA erhalten. Genehmigt wurden bereits am 26. Juli 2019 ein NOx-Minderungssystem für einige Baureihen der Marke Volvo und am 6. August 2019 für einige Baureihen der Marke Mercedes-Benz (weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes www.kba.de). Für die Marke BMW sollen demnächst ebenfalls Nachrüstsysteme folgen. Dem Vernehmen nach hat die Fa. TwinTec Baumot in diesen Tagen den Antrag für ihr Pkw-Nachrüstsystem beim KBA gestellt.
Mit der Fa. Daimler gibt es sogar eine renommierte Firma, die Nachrüstkosten bis max. 3000 Euro pro geeignetem Fahrzeug zu übernehmen bereit ist.
Der Entwurf des Luftreinhalteplans für Stuttgart sieht vor, dass Personenkraftwagen mit NOx-Minderungssystemen gemäß Voraussetzungen des § 47 Abs. 4a S. 2 Nr. 2 des BImSchG, von Fahrverboten dauerhaft ausgenommen werden. Unabhängig davon werden in Stuttgart für eine Übergangszeit von zwei Jahren gerechnet ab 1.1.2020 Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot ausgenommen, die nachweislich das freiwillige Software-Update bestimmter Pkw-Hersteller haben. Dieses Softwareupdate muss vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt worden sein. Der Entwurf zur vierten Änderung des Luftreinhalteplans ist unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx zu finden.
Seit Mitte 2018 sind auch einige NOx-Minderungssysteme für Busse und zwei weitere für schwere Kommunalfahrzeuge genehmigt worden (weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes www.kba.de). Diese erwähnten Genehmigungen für Busse und Kommunalfahrzeuge können vor allem für Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und für Kommunen interessant sein, da es hierzu großzügige Fördermaßnahmen vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gibt. Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg ist dafür die „Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe“ für Baden-Württemberg zuständig.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.trapico.de.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg