Antrag des CDU AK Polizei für den CDU-Landesparteitag am 28.07.2019

Antrag:

Die CDU Baden Württemberg spricht sich dafür aus, in Ergänzung zu Waffenverbotszonen ein generelles Messertrageverbot von vorbestraften Gewalttäterinnen und Gewalttäter zu erlassen.

Begründung:

Immer häufiger werden Messer bei Auseinandersetzungen eingesetzt, was Teilweise schwerste Verletzungen bis hin zum Tod zur Folge hat.  Die Machtlosigkeit und Gefahr, die von solch einem Angriff ausgeht, muss zum Handeln anregen. Messer in den Händen falscher Personen können tödlich sein.

Aus diesem Grund regen wir an, für einen klar definierten Personenkreis jegliches Führen von Messen zu verbieten – selbst ein Taschenmesser. Dieses Verbot soll über die polizeilichen Informationssysteme abrufbar sein und bei Nichteinhaltung zu entsprechenden Konsequenzen führen.

Ein Messerverbot an besonderen Örtlichkeiten – das aktuell Diskutiert wird – ist nicht ausreichend. Auch die in der Diskussion stehende Klingenlänge von über 6 cm als Hürde für ein mögliches Verbot ist nicht zielführend. Messer – auch unter dieser Klingenlänge – können in den falschen Händen ebenso gefährlich sein. Durch ein solches, global ausgesprochenes Verbot für bestimmte Örtlichkeiten, dürfte dann niemand mehr ein Messer mit sich führen und es würden auch diejenigen bestraft werden, die aus Gewohnheit ein Taschenmesser mit sich führen. Uns geht es nicht um Stigmatisierung, sondern um ein effektives Messertrageverbot von Gewalttätern.

Wir bitten darum, unseren Vorschlag aufzugreifen und ihn bei der kommenden Innenministerkonferenz zu diskutieren.

 

PM CDU AK Polizei

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