Die finanziellen Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur werden in Kürze erheblich aufgestockt. Das Kabinett hat in der heutigen Sitzung (2. Juli 2019) den Referentenentwurf für ein überarbeitetes Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Anhörung der betroffenen Kreise freigegeben. Ziel ist, dass das LGVFG in überarbeiteter Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Infrastruktur im Land. Ich freue mich, dass seine finanzielle Ausstattung entscheidend verbessert wird. Das ermöglicht es uns, die kommunale Infrastruktur zukunftsfähig zu machen und damit die Verkehrsverhältnisse im Land entscheidend zu verbessern.“
Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr stehen für das LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer.
Die Finanzierung erfolgt künftig in der bisherigen Höhe plus einer Aufstockung durch einen gemeinsamen Infrastrukturbeitrag von Land und Kommunen um jährlich 155 Millionen Euro auf künftig 320 Millionen Euro pro Jahr. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Es ist ein großer Erfolg für die kommunale Infrastruktur, dass das Land und die kommunale Seite sich auf die Verdoppelung der Fördermittel verständigt haben.“ Das Geld wird dringend benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für Straßen, die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brücken sowie für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
Außerdem werden die Fördermodalitäten des LGVFG neuen zukunftsfähigen Anforderungen angepasst. Dazu Verkehrsminister Winfried Hermann: „Durch die Änderung des LGVFG schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Verkehrswende. Künftig sollen verstärkt nachhaltige, klimafreundliche Projekte gefördert werden. Daher erweitern und modernisieren wir die bestehenden Fördermöglichkeiten. Ergänzt wurde zudem die Möglichkeit der Förderung mit einem erhöhten Fördersatz bei bestimmten, etwa besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.“
Der Klimaschutz werde in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert, erklärte Hermann. Auch die Fördervoraussetzungen seien unter dem Aspekt der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes angepasst worden. Neu eingeführt wurde eine Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.
Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. In bestimmten Fällen wird ein höherer Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ermöglicht. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen künftig von den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse entlastet – ein Mittel, das gerade bei ÖPNV-Projekten Wirkung entfalten soll.
Hintergrund:
Das LGVFG stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Die Fördermittel unterliegen dabei einer strengen Zweckbindung für Projekte des Verkehrs.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg