Der Schutz der Bevölkerung vor Motorradlärm steht im Mittelpunkt eines neuen Förderprogramms der Landesregierung. Gezielt unterstützt wird damit die Anschaffung von Motorradlärm-Displays, welche den Fahrern die Lärmbelastung anzeigen. „Tests konnten eine Lärmminderung von 1,1 bis 2,2 dB(A) nachweisen. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Anschaffung entsprechender Systeme zur Minderung von Motorradlärm“, so der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Thomas Marwein, MdL. Die Förderung beträgt bis zu 4000 Euro je Motorradlärm-Displayanlage. Anträge können bis spätestens 15. Juli 2019 beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. Der Startschuss für das Projekt Displayförderung erfolgt durch den Lärmschutzbeauftragten bei einer Veranstaltung zu Motorradlärm im Schwarzwald, am Freitag, 17. Mai 2019 in Bernau.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat Motorradlärm-Displays als präventive Lärmminderungsmaßnahme auf mehreren Pilotstrecken erprobt und zur Serienreife entwickeln lassen. Die Kommunen und Landratsämtern zeigten großes Interesse am Einsatz der Technologie. „Mit dem Förderprogramm greift die Landesregierung den Wunsch vieler Kommunen nach einer finanziellen Unterstützung der Anschaffung solcher Displays auf“, so Thomas Marwein.
Die Besonderheit von Motorradlärm ist, dass er sowohl von technisch zulässigen, aber dennoch zu lauten Motorrädern, von technisch manipulierten Schalldämpferanlagen der Motorräder, wie auch vom individuellen Fahrverhalten herrühren kann. „Mich ärgert vor allem das rücksichtslose Verhalten einiger schwarzer Schafe der Szene. Dieser Lärm ist ohne Weiteres vermeidbar“, so Marwein. Hier setzen die Displayanzeigen an und sprechen Motorradfahrerinnen und -fahrer konkret an, indem sie zu einer moderaten Fahrweise auffordern. Marwein: „Bewirkt wird eine Bewusstseins- und Verhaltensänderung bei den Motorradfahrern.“ Oftmals sind den Motorradfahrenden die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Menschen nicht bewusst. Gerade die Langzeitfolgen von Lärm werden oftmals vernachlässigt.
Hintergrund:
In Baden-Württemberg ist der zunehmende Motorradlärm nicht nur in Erholungsgebieten mit landschaftlich reizvollen und kurvigen Strecken ein Problem, sondern er betrifft immer mehr Städte und Gemeinden. Mit den sommerlichen Temparaturen und dem Beginn der Motorradsaison nimmt daher in vielen Städten und Gemeinden auch die Belastung der Menschen durch Motorradlärm zu.
Rechtlich-regulatorische Abhilfemaßnahmen um den Motorradlärm wirkungsvoll einzudämmen sind nach derzeitiger Rechtslage nur in engen Grenzen und unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Mit Motorradlärm-Displays können Motorradfahrende durch die unmittelbare und individuelle Ansprache zu einer moderaten Fahrweise und somit zu einer Reduzierung der Lärmbelastung angehalten werden.
Der Lärmschutzbeauftragte hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bereits am Tag gegen Lärm, 24. April 2019, über die gesundheitlichen Risiken von zu hohen Lärmbelastungen aufgeklärt:
Hinweise zum Förderprogramm sowie die Fördergrundsätze/-voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg:
www.vm.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramme (Hinweis: online ab 16 Uhr)
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg