Erstmals Tag des Gesundheitsamtes am 19. März

Die 38 Gesundheitsämter im Land leisten einen wichtigen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Sie kümmern sich beispielsweise um die infektionshygienische Überwachung von Kliniken, untersuchen Kinder vor ihrer Einschulung, überwachen und beproben Trinkwasseranlagen oder entscheiden bei ansteckenden Erkrankungen wie Masern über die zu ergreifenden Maßnahmen. Das Robert Koch Institut (RKI) hat 2019 erstmals den Tag des Gesundheitsamtes am 19. März ausgerufen, um die Leistungsfähigkeit und die Arbeit der Gesundheitsbehörden in den Fokus zu rücken.

„Der 19. März ist gut gewählt. Es ist der Geburtstag von Johann Peter Frank, der als Begründer der öffentlichen Hygiene und der Sozialmedizin gilt. Seiner Tradition folgend hat der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland die wichtige Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu beobachten, zu bewerten und zu fördern“, betonte Dr. Karlin Stark, die Leiterin des Landesgesundheitsamtes im Regierungspräsidium Stuttgart.

Die Landesregierung misst – neben der wichtigen Rolle der Gesundheitsämter beim Schutz der Bevölkerung vor Ort – der Prävention und der Gesunderhaltung eine hohe Bedeutung zu. So wurden beispielsweise kommunale Gesundheitskonferenzen in allen Landkreise eingeführt. Diese dienen dem Austausch und der Vernetzung und thematisieren, welche Maßnahmen in den einzelnen Landkreisen umgesetzt werden. Die Schwerpunkte in den Konferenzen werden in den Landkreisen unterschiedlich gewählt und orientieren sich an den Situationen der jeweiligen Regionen.

Gesundheitsminister Manne Lucha unterstrich die Bedeutung eines attraktiven ÖGD für Baden-Württemberg: „Wir müssen dafür noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Deshalb arbeiten wir derzeit intensiv daran, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seinen wichtigen Gesundheitsaufgaben für die Menschen im Land nachhaltig zu stärken.“ Dafür sei eine Lenkungsgruppe eingesetzt worden, die in Kürze zahlreiche Vorschläge vorlegen werde. „Es geht uns darum, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zukunftsfest aufzustellen“, bekräftigte der Minister. Das umfasse das Landesgesundheitsamt und alle Gesundheitsämter im Land. „Wir müssen uns im Infektionsschutz auf neue Erreger vorbereiten, die aus dem Klimawandel resultierenden Veränderungen auffangen und für bioterroristische Anschläge gewappnet sein“, erläuterte der Minister. „Wir brauchen den ÖGD aber nicht nur im Bevölkerungsschutz. Vielmehr müssen bevölkerungs- und sozialmedizinische Ansätze in alle Politikfelder Eingang finden“, forderte der Minister. Denn Gesundheit spiele überall eine zentrale Rolle, so zum Beispiel beim öffentlichen und privaten Bauen, in Ernährungsfragen oder bei der Bildungspolitik. „Hier muss der ÖGD zukünftig noch mehr seine Expertise einbringen können“, sagte Minister Lucha.

Dazu diene auch eine Vernetzung und ein fachlicher Austausch mit dem Landesgesundheitsamt (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS). Das LGA ist in Baden-Württemberg die fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Bereichen Public Health (gesundheitsbezogene Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichte) sowie Gesundheitsschutz (Hygiene, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz) ist. „Wir als Landesgesundheitsamt sind als fachliche Drehscheibe zwischen den lokalen Gesundheitsbehörden, der Politik und der Wissenschaft überwiegend konzeptionell und fachlich beratend tätig“, erklärte Dr. Stark.

 

Hintergrundinformationen:

Das Robert Koch Institut (RKI) hat 2019 erstmals den Tag des Gesundheitsamtes am 19. März ausgerufen. Der 19. März ist der Geburtstag von Johann Peter Frank. Der 1745 im pfälzischen Rodalben geborene Arzt gilt als Begründer des Öffentlichen Gesundheitswesens, der Sozialhygiene und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sein Ziel war es, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, unter anderem durch eine staatliche Gesundheitsverwaltung und gesundheitsförderliche Lebensbedingungen.

Die örtlichen Ansprechpartner für gesundheitliche Belange in den Stadt-und Landkreisen Baden-Württembergs sind die Gesundheitsämter. Unabhängig von Einzelinteressen und bedarfsorientiert entwickeln diese auf der Grundlage von Gesundheitsberichten abgestimmte Gesundheitsziele und treffen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der eigenen Arbeit. Sie steuern und stärken in Zusammenarbeit mit anderen Stellen die Vernetzung von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Versorgungsstrukturen.

Außerdem kümmern sich die Gesundheitsämter vor Ort um die

  • Gesundheitsplanung und -berichterstattung einschließlich der Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenzen
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Kinder- und Jugendgesundheit, Zahngesundheit
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Impfungen
  • Hygienische Überwachung von Einrichtungen
  • Aufgaben im Rahmen der Überwachung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen
  • Amtsärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten

Als untere Gesundheitsbehörden sind die 35 Gesundheitsämter in die Landratsämter der Landkreise und weitere 3 als städtische Gesundheitsämter in die Bürgermeisterämter der Stadtkreise Stuttgart, Heilbronn und Mannheim eingegliedert.

Informationen sind unter www.gesundheitsamt-bw.de abrufbar.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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