Landesregierung bringt gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Gesetzesentwurf zur gleichgeschlechtlichen Eheschließung in den Bundesrat ein

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundesratsminister Peter Friedrich: Gegen Diskriminierung von Menschen aufgrund gleichgeschlechtlicher Identität

Winfried Kretschmann „Es steht dem Staat einer liberalen Verfassungsordnung überhaupt nicht zu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beschränken, solange dies die Rechte einzelner nicht beeinträchtigt, was bei Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offenkundig nicht der Fall ist,“ so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag (4. Juni 2015) in Stuttgart.

Baden-Württemberg wird deshalb gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in den Bundesrat wieder einbringen. Der Entwurf der Gesetzesinitiative wurde bereits 2013 im Bundesrat vorgelegt, vom Bundesrat beschlossen und im Bundestag eingebracht. Nach der Bundestagswahl 2013 wurde der Gesetzesentwurf im Bundestag nicht erneut behandelt und ist somit verfallen. Mit dem Gesetzentwurf, der neben dem Entschließungsantrag, initiiert von Niedersachsen, in den Bundesrat eingebracht werden soll, wolle die Landesregierung die Mehrheit für die Öffnung der Ehe dokumentieren, die es seit 2013 schon im Bundesrat gebe. „Gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe zu verwehren, stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar, die nicht den Geist der Verfassung widerspiegelt“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich.

PM

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