Dass das vor einem Jahr reformierte Polizeigesetz nicht zu seiner vollen Entfaltung gelangen konnte, läge nicht an der neuen Norm als solche, sondern auch daran, dass für Eingriffsbefugnisse immer wieder der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Partnern gesucht werden müsse. Vor allem beim Einsatz neuer Technologien zur Überwachung z. B. von Messenger, hätte eine weitergehende Befugnis, wie die Onlinedurchsuchung niemals eine Mehrheit gefunden – obwohl schon damals sinnvoll.
Stattdessen sei mit der Quellen-TKÜ nur die Telefonüberwachung bei schweren Straftaten auf eine neue Technik angepasst und auch der Geislinger Abgeordnete Sascha Binder, SPD, müsse sich die Frage gefallen lassen – hätte er einem Eingriff in das Computergrundrecht zugestimmt? Kontert Rainer Staib, vom CDU Arbeitskreis der Polizei dessen Stellungnahme zum neuen Polizeigesetz. Dass die Einführung einer neuen Technik etwas dauert, ist zudem nachvollziehbar und nicht gleich zu verurteilen.
Was die Internetkriminalität und die neuen Kriminalitätsformen insgesamt angeht, sind wir ganz bei Sascha Binder und seiner SPD – wir wollen, dass Gesetze auch zur sinnvollen Anwendung kommen. Darum unser Vorschlag: Stimmen Sie doch für unsere Idee, im Polizeigesetz eine Eingriffsgrundlage in das Computergrundrecht technikoffen zu formulieren. Sobald dann die Technik im Land verfügbar ist, könnte sie in geeigneten Fällen sofort und ohne Zeitverzug eingesetzt werden.
Seine weitere Pauschalkritik an der neuen Befugnis, dass die Kommunen ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen aussprechen können, ist wenig verständlich. Sollte es doch das Bestreben jeder Regierung sein, den Kommunen einen gewissen Handlungsspielraum zu geben. Natürlich werden diese Werkzeuge nicht in jedem Fall zum Einsatz kommen – sind wir doch froh darüber und bemängeln nicht gleich alles.
Falls es aber zu entsprechenden Problemen in der Gemeinde komme, könne sofort reagiert werden und es müsse nicht erst eine Gesetzesänderung abgewartet werden.
Es muss in Zukunft über ganz neue Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung diskutiert werden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gewährleisten zu können. Darum ist die jetzige erneute Anpassung des Polizeigesetzes wichtig und richtig.
Vor allem in zwei bestimmten Punkten hätte die Praxis gezeigt, dass eine Anpassung dringend notwendig ist – die Gefährderhaft und die Ausweitung für den Einsatz der Bodycam.
Bei der Gefährderhaft würde nun eine Möglichkeit geschaffen, dass in besonderen Einzelfällen, als Ultima Ratio, zur Abwehr einer konkreten Gefahr, Verdächtige in Präventivhaft genommen werden könnten. Dass der Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen, sowie Arbeits-, Betriebs-, und Geschäftsräumen möglich sein müsse, dürfe zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich und eine Zustimmung des gesamten Parlaments nur noch eine Formsache sein.
PM Rainer Staib, Bezirksvorsitzender CDU AK Polizei Nordwürttemberg,