dju in ver.di fordert von Innenminister Strobl Klarstellung: Keine willkürliche Einschränkung der Pressefreiheit durch einzelne Polizeibeamte

Als unverhältnismäßige Behinderung journalistischer Arbeit und nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit wertet die deutsche journalistinnen und journalisten union in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (dju in ver.di) in einem Brief an Landes-Innenminister Thomas Strobl Teile eines Polizeieinsatzes am vergangenen Wochenende in Stuttgart.

Mit den Worten „die Pressefreiheit ist jetzt ausgesetzt“ bzw. „hier endet nun Ihre Pressefreiheit“ wurden Journalisten, die über den Polizeieinsatz zum Schutz eines Infostands der rechtsextremen „identitären Bewegung“ (IB), die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, berichten wollten, am Betreten der U-Bahn-Station Charlottenplatz gehindert.

Zuvor war einem Journalisten von einem Mitglied der IB Gewalt angedroht worden. Die Strafanzeige des Berichterstatters dazu wurde von den Polizeibeamten erst nach wiederholtem Drängen angenommen.

Die dju in ver.di fordert in dem Brief eine Klarstellung des Ministers und der Polizeiführung, dass die Freiheit der Berichterstattung nicht durch einzelne Polizeibeamte willkürlich eingeschränkt werden darf, da die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit über einsatztaktischen Überlegungen stehe. Weiter fordert die ver.di-Journalistenorganisation konsequente Ermittlungen, wenn Strafanzeigen wegen Angriffen auf Journalisten gestellt werden.

Die dju in ver.di bietet dem Minister und der Polizei Gespräche über den praktischen Schutz der Pressefreiheit bei Polizeieinsätzen an und weist darauf hin, dass Journalistinnen und Journalisten auch für Weiterbildungen von Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stehen – etwa zur Bedeutung der Presseausweise, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Presserat und der Innenministerkonferenz ausgestellt werden.

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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