Einigung über Fahrrad-Stellplätze

Die Landesregierung möchte schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Reform der Landesbauordnung soll daher Hindernisse abbauen. Jetzt haben sich die Landesregierung und die Regierungsfraktionen auf eine pragmatische Lösung in Sachen Fahrradstellplätze geeinigt, die sich künftig am Bedarf orientieren soll.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen Andreas Schwarz und Prof. Dr. Wolfgang Reinhart sowie die wirtschafts- und wohnungsbaupolitischen Sprecher haben sich unter Beteiligung des Staats- und des Verkehrsministeriums heute erfolgreich über noch offene Eckpunkte zur Novellierung der Landesbauordnung (LBO) verständigt. „Schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Ziel der Landesregierung. Mit den geplanten Erleichterungen im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung tragen wir hierzu bei. Ich bin zufrieden, dass es uns nach langen Verhandlungen endlich gelungen ist, auch bei Begrünung und Fahrradstellplätzen gemeinsam tragfähige Kompromisse zu finden“, sagte Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Fahrradstellplätze sollen sich am lokalen Bedarf orientieren

Im Kern einigten sich die Spitzenpolitiker auf der Basis eines bedarfsorientierten Modells darauf, die starren Regelungen zu den Fahrradstellplätzen für Wohnungen aufzugeben. Die entsprechende Vorschrift in Paragraf 35 LBO entfällt. Stattdessen werden die unteren Baurechtsbehörden künftig nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort entscheiden.

Gleichzeitig verständigten sich die Teilnehmer darauf, die Begrünungsregelung so beizubehalten wie bisher.

Die Novellierung der Landesbauordnung bringe weitere wichtige Fortschritte beispielsweise bei der erleichterten Aufstockung von Wohngebäuden und der Verwendung klimaneutraler und nachhaltiger Baustoffe. Eine „Vielzahl wichtiger Stellschrauben“ habe man „für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg in die richtige Richtung gedreht“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Ziel der Landesregierung. Mit den geplanten Erleichterungen im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung leisten wir hierzu einen weiteren wichtigen Beitrag.

Erleichterungen bei Aufstockungen bestehender Gebäude

Der Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz zeigt sich erfreut: „Wir sind heute den entscheidenden Schritt bei der Reform für eine zukunftsfähige LBO vorangekommen. Für die Fahrradabstellplätze bei Neubauten haben wir eine flexible Lösung gefunden, die die Anzahl der Plätze am künftigen Bedarf festmacht. Wichtig ist mir, dass das Bauen mit Holz und das Aufstocken von bestehenden Gebäuden erleichtert werden. Die ökologisch wichtige Begrünung bleibt in der Landesbauordnung. Hinzu kommen künftig Leerrohre zur Förderung der Elektromobilität. Wir haben eine gute Empfehlung, die die Fraktionen im September beraten können.“

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart: „Die jetzigen Vorschläge sind ein wichtiger Schritt für mehr Flexibilität bei diesen Bauvorschriften. Wichtig ist, dass für künftige Bauherren baldmöglichst Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen wird. Vor allem haben beide Seiten Kompromissbereitschaft für praktikablere Regelungen gezeigt. Die Tür zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ist damit aufgestoßen.“

Dachbegrünung bleibt Teil der Landesbauordnung

Aus Sicht des Umweltministers Franz Untersteller ist der Koalitionskompromiss zur Novellierung der Landesbauordnung tragfähig und wird der Verantwortung des Landes für Umwelt und Klimaschutz gerecht. Er sei erleichtert, dass die Koalition jetzt wieder den unbestreitbaren Nutzen begrünter Flächen und die damit verbundenen Vorteile für die Lebensqualität der Menschen in den Vordergrund stelle, sagte Untersteller. Die Mär von der Dachbegrünung, die das Bauen unverhältnismäßig verteuere, sei vom Tisch.

„Der Klimawandel sorgt für immer mehr Hitzetage insbesondere in städtischen Gebieten. Um der Hitze etwas entgegenzusetzen, brauchen wir dort mehr Grünflächen. Sie sorgen für Abkühlung. Die Dachbegrünung ist deshalb eine Maßnahme der Klimaanpassung, sie kühlt Innenräume und ist vor allem für ältere Menschen ein Gesundheitsschutz.“

Bei Starkregen könnten begrünte Dächer zudem als eine Art Puffer fungieren und die Kanalisation entlasten, so Untersteller.

Die Änderungen sollen nun den Fraktionen vorgestellt werden. In direktem Anschluss an die Ressortabstimmung geht der Gesetzesentwurf nach der sitzungsfreien Zeit ins Kabinett.

PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

 

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