Gute Nachrichten aus Brüssel: Für die Stärkung des Ländlichen Raums stehen von 2014 bis 2020 rund 1,9 Milliarden Euro bereit

Frohe Botschaft aus Brüssel: Die EU-Kommission hat mit Übersendung eines Comfort Letter bestätigt, dass die baden-württembergischen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum von 2014 bis 2020 genehmigungsfähig sind. Neben neuen Schwerpunkten gibt es mehr Geld als in der letzten Förderperiode – insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro. Grund für die Verzögerung der Programme in allen Bundesländern waren die langwierigen Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene. 
Alexander-Bonde-portrait_„Die Zustimmung der EU-Kommission zu den neuen Förderprogrammen für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist eine gute Nachricht für die Land- und Forstwirtschaft, den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie die regionale Entwicklung in unserem Land. Damit schlagen wir ein neues Kapitel in der Förderung für Landwirtschaft und Ländlichen Raum auf“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (12. Mai) anlässlich des eingegangenen „Comfort Letter“ aus Brüssel. Damit können für die siebenjährige Förderperiode 2014 bis 2020 über den Maßnahmen und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL III) und weitere Landesmaßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro Fördermittel zur Entwicklung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg eingesetzt werden – das sind pro Jahr rund 270 Millionen Euro. Die formale Genehmigung des MEPL III durch dieEU-Kommission erwartet das Land zeitnah.

Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen

Bonde sieht mit der Zustimmung der EU-Kommission die drei Schwerpunktsetzungen der Politik der Landesregierung für die ländliche Entwicklung bestätigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Förderung der Nachhaltigkeit und des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie Förderung der ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. „Die Landesregierung hat sich sehr engagiert für das Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ eingesetzt, das nun Grundlage aller Förderprogramme ist. Künftig werden damit viele Leistungen für Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz gefördert, für die es am Markt keine angemessene Entlohnung gibt. Die 16 Förderprogramme im MEPL III unterstützen insbesondere die heimische Landwirtschaft und den Naturschutz. Sie fördern den Erhalt wertvoller Naturräume und die Vielfalt unser Kulturlandschaften. Und sie helfen, einen lebendigen Ländlichen Raum zu erhalten“, so Bonde. Der Minister dankte den Partnern des Ländlichen Raums für deren engagierte Mitwirkung an der Ausgestaltung der Programme. Bonde wies darauf hin, dass dank einer Übergangsregelung trotz des auf EU-Ebene verzögerten Genehmigungsverfahrens die Kontinuität der Förderung der ländlichen Entwicklung jederzeit gewährleistet sei.

Hintergrundinformationen:

Die Finanzierung der Förderprogramme des MEPL III ist eine Gemeinschaftsleistung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) mit einem Anteil von 710 Millionen Euro, der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 533 Millionen Euro und dem Beitrag des Landes Baden-Württemberg mit insgesamt 580 Millionen Euro. Zusammen mit zwei vom Land finanzierten Maßnahmen in Höhe von 44 Millionen Euro ergibt sich ein Gesamtumfang von 1,9 Milliarden Euro.

62 Prozent der Fördermittel fließen in die Agrarumwelt-, Grünland- und Naturschutzprogramme, 19 Prozent in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und zwölf Prozent in die Stärkung der ländlichen Wirtschaft. Hinzu kommt das Regionalentwicklungsprogramm LEADER mit einer im Vergleich zur Vorperiode verdoppelten finanziellen Ausstattung.

Die finanzstärksten Einzelprogramme sind nach den Worten von Minister Bonde das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), das mit seinen vom Land finanzierten Begleitprogrammen rund 90 Millionen Euro pro Jahr umfasst, die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit rund 49 Millionen Euro pro Jahr sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete mit rund 30 Millionen Euro jährlich. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm umfasst rund 34 Millionen Euro, die Flurneuordnung rund 20 Millionen Euro jährlich.

Der Maßnahmen und Entwicklungsplan Baden-Württemberg (MEPL III) ist unterwww.mepl.landwirtschaft-bw.de abrufbar. Er umfasst folgende 16 Förderprogramme:

  • Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), 583 Millionen Euro.

Hinzu kommen 44 Millionen Euro zur Finanzierung der biologischen Schädlingsbekämpfung mit Pheromonen und die Förderung der Bewirtschaftung von Flächen mit großer Hangneigung, die ursprünglich in FAKT vorgesehen war und jetzt vollständig aus Landesmitteln finanziert wird.

  • Landschaftspflegerichtlinie (LPR), 343 Millionen Euro
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), 210 Millionen Euro
  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW), 25 Millionen Euro
  • Umweltzulage Wald (UZW), 4 Millionen Euro
  • Naturnahe Gewässerentwicklung, 28 Millionen Euro
  • Beratung landwirtschaftlicher Betriebe, 39 Millionen Euro
  • Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaft (EIP), 18 Millionen Euro
  • Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft, 2 Millionen Euro
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), 207 Millionen Euro
  • Diversifizierung,32 Millionen Euro
  • Marktstrukturverbesserung, 67 Millionen Euro
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE),133 Millionen Euro
  • Naturparke in Baden-Württemberg, 21 Millionen Euro
  • Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF), 4 Millionen Euro
  • LEADER, 84 Millionen Euro

Dazu kommen Mittel für Technische Hilfe in Höhe von 27 Millionen Euro.

PM

 

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