Kommentar: Stadionverbote zur Gefahrenabwehr mit Aufenthaltsverboten ergänzen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Stadionverbote als Maßnahme zur Gefahrenabwehr zuzulassen, ist ein wichtiger Schritt, um der Gewalt im Zusammenhang mit dem Fußball Herr zu werden.

Es kann allerdings nur einer von vielen Schritten sein. Die Polizei muss zum einen noch deutlicher und noch restriktiver einschreiten, wenn sich maskierte und geschlossene Ultragruppierungen auf den Weg zum Stadion machen und dabei Rauch- und Sprengkörper zünden. So etwas wie in Karlsruhe beim Spiel gegen Dynamo Dresden darf sich nicht wiederholen.

Auch sogenannte Stadionallianzen sehe ich als Bereitschaftspolizist kritisch. Wir geben die Hand und der Unterarm wird herausgerissen. Bisher sind die Ultras zu keinen Gesprächen mit der Polizei bereit, was sollen also solche einseitigen Partnerschaften bringen.

Viel wichtiger ist es, klare Kante zu zeigen und eine klare Ansprache zu halten. Stadionverbote könnten zum Beispiel gut mit gerichtlich angeordneten Aufenthaltsverboten für den jeweiligen Spielort ergänzt werden. Dann würden die gewaltbereiten Fans nicht einmal mehr bis zum Stadion gelangen können und auf diese Weise nicht zufällig auf Gruppen der „verfeindeten“ Mannschaft treffen. Würden Aufenthaltsverbote nicht eingehalten werden, sollte ein saftiges Bußgeld bis hin zu einer möglichen Freiheitsstrafe die Folge sein.

Insgesamt wäre auch hilfreich, wenn die Emotionen auf und neben dem Platz sportlich bleiben würden. Eine Schiedsrichterentscheidung ist nun mal zu akzeptieren, auch wenn sie dem Spieler nicht passt. Fairness muss an erster Stelle stehen. Dabei könnten die Profis Vorbilder für den gesamten Ultrabereich sein. Dies würde eventuell auch zur Beruhigung beitragen. Niemand möchte die Stimmung der Fans aus den Stadien verbannen, aber sie muss sich im rechtlichen und sicheren Rahmen befinden.

In jedem Fall stärkt das Urteil die Arbeit der Polizei und ist ein deutliches Signal an alle, die den Fußball nicht nur als Sport- und Freizeitvergnügen sehen wollen.

Rainer Staib, Bezirksvorsitzender CDU Arbeitskreis der Polizei

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