Bei der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den darin enthaltenen Regelungen zum Bioabfall gibt es noch weiße Flecken auf der Baden-Württemberg-Karte. Das berichtete Umweltminister Franz Untersteller. Insgesamt sechs Kreise seien nach wie vor nicht bereit, die getrennte Bioabfallerfassung wie gesetzlich vorgeschrieben einzuführen, sagte Untersteller.
„Mit diesen Kreisen werden jetzt noch einmal Gespräche geführt. Wir werden dabei auch eventuelle Informationsdefizite zur Getrenntsammlung und Verwertung des Bioabfalls zu beseitigen versuchen. Ich gehe davon aus, dass die sechs Landkreise dann ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen werden.“
Untersteller machte klar, dass es technisch und wirtschaftlich keinen triftigen Grund gebe, die separate Bioabfallsammlung und -verwertung abzulehnen. Die bisher vorgebrachten Argumente der Kreise, die sich gegen die Sammelpflicht aussprechen, seien fachlich jedenfalls nicht überzeugend. Insbesondere das Argument, eine Umstellung des Systems treibe die Kosten unvertretbar in die Höhe sei nicht haltbar. Das zeige einerseits der bundesweite Vergleich, andererseits die Erfahrungen in Baden-Württemberg. In einigen Kreisen mit getrennter Bioabfallsammlung seien die Kosten sogar gesunken.
Umweltminister Franz Untersteller erinnerte daran, dass die Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle nicht aus reiner Schikane ins Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen worden sei. Das Ziel sei gewesen, Bioabfall als Ressource und Energiequelle besser zu nutzen, als in der Vergangenheit. „Die Vergärung der Abfälle zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie anschließend die Kompostierung der Gärreste ist jeder anderen Art der Bioabfallentsorgung ökologisch überlegen und deutlich ausbaubar. Die effiziente Erfassung der Bioabfälle mit einer Biotonne ist dafür die Voraussetzung.“
Es liege im Interesse aller, dass die sechs noch fehlenden Landkreise jetzt rasch die Weichen in Richtung separate Bioabfallerfassung stellen: „Weil es vernünftig ist – und weil es vernünftigerweise gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Er gehe gerne noch einmal auf die Kreise zu, um Argumente auszutauschen und einen gangbaren Weg zu finden, wie die gesetzliche Pflicht umgesetzt werden kann, versicherte Untersteller. „Ich denke doch, dass wir das auch ohne förmliche Anordnungen hinbekommen.“
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Die sechs Landkreise, die sich bislang gegen die Einführung der Biotonne aussprechen, sind: der Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Karlsruhe, Sigmaringen, Waldshut. Die beiden Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis, in denen es ebenfalls keine Biotonne gibt, gelten mit ihrem Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg als Sonderfall. Sofern die notwendigen Nachweise vorgelegt werden, kann hier eine Ausnahme in Betracht kommen.
Seit Anfang des Jahres verpflichtet § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, erfassungspflichtige häusliche Bioabfälle separat zu sammeln und hochwertig zu verwerten. Die Pflicht zur Getrenntsammlung und Verwertung ist schon 2012 in das KrWG aufgenommen worden und folgt den Grundsätzen „Vorrang der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung“ (§ 7 Abs. 2-4 KrWG) und „Pflicht zur bestmöglichen Verwertung“ (§ 8 Abs. 1 KrWG).
Als bestmögliche Verwertung dieser Abfälle gilt nach dem aktuellen Stand der Technik eine Kombination von Vergärung und anschließender Kompostierung der Abfälle, die sogenannte Kaskadenanlage. Fachgutachten haben diese Position bestätigt, die seit 2013 auch offizielle Haltung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMUB) ist.
Zu beachten ist die Einschränkung, wonach die Pflicht zur Verwertung nur zu erfüllen ist, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist nach dieser Bestimmung dann gegeben, wenn die mit der Erfassung und Verwertung der Bioabfälle verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den bisherigen Abfallentsorgungskosten stehen.
PM