„Der Rückgang von Tier- und Pflanzenarten ist ein globales Thema und eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Mit dem ‚Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt‘ übernimmt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Das Programm ist unsere Antwort auf das Insektensterben und gibt uns die Möglichkeit, schnell und zielgerichtet zu agieren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (21. November 2017) in Stuttgart. Ziel des Sonderprogrammes sei es, die biologische Vielfalt der baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaft zu stärken und dabei auch die Landnutzer in ihren Anstrengungen zugunsten der Biodiversität zu unterstützen. „Wir brauchen die biologische Vielfalt als Lebensgrundlage, sie ist Basis für fruchtbare Böden, für unsere Ernährung, den Wasserhaushalt und das Klima“, betonte Kretschmann.
Insgesamt plant die Landesregierung für das Sonderprogramm in den Jahren 2018 und 2019 ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro ein. Zusätzliche sechs Millionen Euro sollen in begleitende Monitoringmaßnahmen fließen. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Landtag im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den kommenden Doppelhaushalt. Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium (UM), Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) und Verkehrsministerium (VM).
Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete die Stärkung der biologischen Vielfalt als eine der dringendsten Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzpolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte: „Wir haben in der Vergangenheit auch auf Kosten der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewirtschaftet. Angefangen beim Insektensterben, zeigt der drohende Verlust der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen, dass wir das dringend ändern müssen. Mit dem Sonderprogramm gehen wir einen wichtigen Schritt. Es wird eine Daueraufgabe sein, die wir nur gemeinsam bewältigen können.“ Untersteller bekräftigte, dass es im dicht besiedelten Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sei, geschützte Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen, zu erhalten und – wo möglich – zu vernetzen. Diesem Zweck dienten deshalb die im Sonderprogramm enthaltenen Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Umweltministeriums, so der Minister. Wichtige Bausteine im Bereich des Umweltministeriums sind der Erhalt und die Entwicklung von Natura 2000-Gebieten, Extensivierungsmaßnahmen in der Kulturlandschaft zur Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Arten, der Moorschutz, der Biotopverbund oder die Optimierung von Naturschutzgebieten.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Dabei nimmt die Unterstützung unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft eine Schlüsselposition ein. Die Bauern sind es, die wir auf unserem Weg hin zu mehr Artenvielfalt begleiten und unterstützen müssen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Baden-Württemberg habe seit rund 40 Jahren Erfahrungen mit Agrarumweltprogrammen, die von den Bauern gut angenommen werden. „Mit unserem ‚Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt‘ greifen wir bestehende Programme auf, führen sie zusammen und ergänzen sie“, erklärte Minister Hauk. Zum Beispiel solle die Förderung wertvoller Streuobstbestände gestärkt und eine Förderung für Imker etabliert werden. Weitere Maßnahmen seien die Ausweitung und Verbesserung von Blühstreifen für blütenbesuchende Insekten sowie eine Strategie zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Auch der Ausbau der Biodiversitäts-Beratung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ein Projekt „Blühender Naturpark“ gemeinsam mit den Kommunen in den sieben Naturparken des Landes gehörten dazu.
Das Verkehrsministerium will die Artenvielfalt im sogenannten Straßenbegleitgrün erhöhen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, durch eine Aufwertung der straßenbegleitenden Grünflächen dem Artenrückgang aktiv entgegenzutreten und die biologische Vielfalt zu fördern. Dazu werden bestimmte Pflanzenmischungen ausgesät und die Flächen nur zweimal im Jahr gemäht.“
Die Maßnahmen des Sonderprogramms werden durch ein Monitoring begleitet, das unter anderem auch die Menge vorkommender Insekten (sogenanntes Biomasse-Monitoring) umfasst. Zudem sind die detaillierte Erfassung bestimmter Insektengruppen und eine landesweite Fledermauserhebung vorgesehen. „Das Monitoring dient dazu, belastbare Datengrundlagen zu haben, die Entwicklung der Arten festzuhalten und Erkenntnisse über die Wirkung unserer Maßnahmen zu erhalten“, betonte Kretschmann.
PM