Kabinett beschließt Eckpunkte zum Doppelhaushalt 2018/2019

In die Zukunft investieren, den Haushalt weiter konsolidieren und das Landesvermögen sanieren: Das sind die Ziele der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2018/2019, dessen Eckpunkte sie nun beschlossen hat.

Damit stehen in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich insgesamt 381 Millionen Euro für strukturelle Maßnahmen in wichtigen Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Naturschutz und innere Sicherheit zur Verfügung. Darüber hinaus sehen die Eckpunkte zum Doppelhaushalt 200 Millionen Euro pro Jahr für einmalige Mehrausgaben vor. „Die gute wirtschaftliche Situation und die positive Entwicklung der Steuereinnahmen eröffnen uns größere Spielräume für Investitionen als zunächst vorgesehen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Mehreinnahmen, die sich aus der Mai-Steuerschätzung ergeben, zum weitaus größten Teil für den Abbau der Verschuldung am Kreditmarkt beziehungsweise für den Abbau der impliziten Verschuldung genutzt werden müssten.

„Wir dürfen uns von den momentan sehr erfreulichen Steuereinnahmen nicht täuschen lassen: Wir haben noch immer ein erhebliches strukturelles Defizit im Haushalt“, stellte die Finanzministerin fest. Für 2018 und 2019 weist die Mittelfristige Finanzplanung ein Defizit von 1,081 Milliarden Euro und von 1,855 Milliarden Euro aus. Die Landesregierung hat entschieden, es zu einem Teil mithilfe von einmaligen Überschüssen aus den Vorjahren auszugleichen. „Um die Schuldenbremse ab 2020 souverän einhalten zu können, dürfen wir uns aber nicht auf die Überschüsse verlassen“, so Sitzmann. „Deshalb werden wir im Doppelhaushalt 600 Millionen Euro langfristig konsolidieren.“ Nicht zuletzt nach den Konsolidierungen im laufenden Jahr sei das eine Herausforderung. „Jede weitere Konsolidierung ist nicht einfach, das weiß ich. Aber sie ist machbar“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

Schwerpunkt bleibt Abbau des immensen Sanierungsstaus

Die Verpflichtung, Steuermehreinnahmen weitgehend für die Tilgung expliziter wie impliziter Schulden zu verwenden, ist durch eine Verordnung zur Landeshaushaltsordnung vorgegeben. Nach den Eckpunkten belaufen sich diese Tilgungsmittel im Jahr 2018 auf 1,056 Milliarden Euro, im Jahr 2019 auf 1,336 Milliarden Euro. „Unser Schwerpunkt bleibt der Abbau des immensen Sanierungsstaus“, erklärte die Finanzministerin. „Je schneller wir uns daran machen, desto besser. Die Arbeiten hinauszuschieben, würde sie nur teurer machen. Und das würde es uns erschweren, die Schuldenbremse einzuhalten.“

Sitzmann betonte, dass die Kommunen von den Sanierungsmitteln mit 240 Millionen Euro profitieren. Darüber hinaus können auch sie mit einem Plus bei den Steuereinnahmen rechnen. Nach der Mai-Steuerschätzung liegt es bei rund 620 Millionen Euro im Jahr 2018, im Jahr 2019 bei etwa 770 Millionen Euro.

In welcher Höhe Kreditmarktschulden getilgt werden und wie zur Tilgung vorgeschriebene Mittel weiter verwendet werden, darüber wird im Laufe der Haushaltsberatungen entschieden. Die Finanzministerin sagte: „Ich freue mich über den Zuspruch für meinen Vorschlag, mit mindestens 200 Millionen Euro in die Tilgung der Kreditmarktschulden einzusteigen.“

PM

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