Luftreinhalteplan: Gemeinsam für bessere Luft in Stuttgart

Die Belastung der Luft mit Feinstaub PM10 und Stickoxiden ist in Stuttgart in den vergangenen Jahren dank einer Vielzahl von Maßnahmen zurückgegangen. Gleichwohl werden noch immer die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) vor allem entlang vielbefahrener Straßen überschritten. Bei Feinstaub PM 10 gilt dies auf einer Streckenlänge von etwa 5 Kilometern und bei NO2 auf knapp 70 Kilometer Länge. Das Land geht diese Herausforderung mit einem neuen Luftreinhalteplan an, dessen Entwurf Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer am Freitag, 05. Mai in Stuttgart vorlegten. Darin werden die verbindlichen Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden müssen, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte schnellstmöglich und dauerhaft einzuhalten.

Minister Hermann sagte: „Wir haben einen klaren Plan, wie die Luftqualität so schnell wie möglich so verbessert werden kann, dass sie für die Anwohner nicht gesundheitsschädlich ist. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen wird es gelingen, die Probleme zu lösen. Neben einer deutlichen Senkung der Luftschadstoffe aus dem Autoverkehr brauchen wir auch ein anderes Mobilitätsverhalten. Dazu gehört die stärkere Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen oder das Fahrrad.“

Regierungspräsident Reimer erklärte: „Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Hochdruck einen äußerst komplexen Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart erstellt. Dieser liegt vom kommenden Montag an öffentlich aus und ist auch im Internet verfügbar. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv in das Verfahren einzubringen. Bis einschließlich zum 23. Juni können Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan beim Regierungspräsidium abgegeben werden. Die Verbesserung der Luftreinhaltung in Stuttgart kann nur gemeinsam gelingen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie von vielen Akteuren und einer breiten Bürgerschaft getragen wird. Hierzu gehören die Transparenz des Verfahrens und die Beteiligung der Öffentlichkeit in besonderem Maß.“

 

Schadstoffgrenzwerte müssen eingehalten werden

Minister Hermann betonte: „Im Interesse der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sind Beschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge unerlässlich, es sei denn, der Fahrzeugindustrie gelingt es, diese Autos so wirkungsvoll nachzurüsten, dass die Grenzwerte eingehalten werden.“

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen sei ein verbindliches und für die Luftqualität ausreichend wirksames Nachrüstungsprogramm für die bestehende Fahrzeugflotte von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen der EuroNorm 5 für die in der Region Stuttgart zugelassenen Fahrzeuge notwendig, um die Fahrzeugemissionen im Realbetrieb so deutlich abzusenken, dass die Wirkung der im Luftreinhalteplan beschriebenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen mindestens erreicht werden.

 

Schon zahlreiche Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Der Minister und der Regierungspräsident wiesen darauf hin, dass das Land, die Landeshauptstadt, der Verband Region Stuttgart sowie die umliegenden Landkreise schon eine ganze Reihe außerplanmäßiger Maßnahmen ergriffen haben, die zur Senkung der Schadstoffbelastung der Luft führen.

Dazu gehören zusätzliche Züge und ein besseres Taktangebot im S-Bahn-Verkehr, die vom Land geförderten Expressbusse in der Region Stuttgart, sowie das Busförderprogramm des Landes mit zusätzlichen Anreizen zur Beschaffung emissionsarmer Fahrzeuge. Zudem habe das Land mit einer Ende 2015 in Kraft getretenen Verordnung die Verordnung die Emissionsanforderungen an den Betrieb von Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten wie Stuttgart festgelegt und im Februar 2017 den Betrieb sogenannter Komfortkamine in Stuttgart an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung untersagt.

Die Stadt Stuttgart lässt derzeit ein neues Straßenreinigungskonzept erproben, um die Luftbelastung mit Feinstaub PM 10 zu senken. Land und Stadt Stuttgart haben für ihre Beschäftigten ein Jobticket eingeführt, um für Pendler einen Anreiz zum Umstieg vom Auto zum Öffentlichen Nahverkehr zu bieten. Diesem Beispiel sind in den vergangenen Monaten auch große örtliche Unternehmen gefolgt. Die Landeshauptstadt baut derzeit ihre Integrierte Verkehrsleitzentrale aus, um den Verkehrsfluss sowie Verkehrssteuerung und Verkehrsinformationen zu verbessern.

 

Weitere Schritte für bessere Luft sind in Vorbereitung

Nach den Worten von Minister Hermann und Regierungspräsident Reimer ist zudem eine Vielzahl weiterer Schritte geplant oder in Vorbereitung, die die Luftqualität in Stuttgart verbessern werden.

Dazu zählt die vom Ende dieses Jahres an geplante schrittweise Einführung sogenannter Metropolexpresslinien durch die Vergaben des Landes im regionalen Schienenverkehr. Mit den sternförmig aus den umliegenden Regionen auf Stuttgart zulaufenden Bahnverbindungen wird die S-Bahn entlastet und weiter außerhalb wohnenden Pendlern wird eine attraktive Alternative zum Auto angeboten. Insgesamt wird das Angebot im Schienenpersonennahverkehr bis 2021 durch eine Steigerung der Zugverbindungen von und nach dem Stuttgarter Hauptbahnhof um 37 Prozent ausgebaut.

Die Stadt Stuttgart baut sukzessive ihr ÖPNV-Angebot im Bereich der Stadtbahnen durch zusätzliche Linien, bessere Takte sowie längere Züge und im Busverkehr durch zusätzliche Busspuren aus. Ferner werden vom 1. Januar 2018 an im Talkessel nur noch Linienbusse mit dem Euro-VI-Standard oder mit Hybridantrieb verkehren. Das Land wird die Ersatzbeschaffung emissionsarmer Busse fördern. Der Verband Region Stuttgart wird im Rahmen des ÖPNV-Paktes bis zum Jahr 2025 die Taktung auf bestimmten Strecken der S-Bahn verbessern und die Kapazität der Züge erhöhen.

 

Bessere Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer

Die Landeshauptstadt wird die Bedingungen für Fußgänger verbessern sowie das Radwegenetz auf den Hauptrouten weiter ausbauen. Land und Stadt werden ihre im Stadtgebiet eingesetzten Fahrzeuge nach und nach auf Elektro-, Hybrid- oder Erdgasbetrieb umstellen. Das Land führt ein Förderprogramm für die Umstellung der Fahrzeuge von Pflege- und Lieferdiensten auf Elektroantrieb oder auf andere emissionsarme Antriebe ein.

Geplant sind auch mehr Tempobeschränkungen. Die Stadt Stuttgart wird auf weiteren Steigungsstrecken die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h senken. Zudem soll an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung der Luft im Stadtgebiet außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Höchstgeschwindigkeit auf vierspurigen Straßen auf 60 km/h und auf zweispurigen Straßen auf 50 km/h reduziert werden.

 

Öffentliche Vorstellung des Luftreinhalteplans

Der neue Luftreinhalteplan wird an diesem Samstag (6. Mai) um 10:30 Uhr bei einer Veranstaltung im Stuttgarter Rathaus öffentlich vorgestellt.

 

Öffentliche Auslegung und Anhörungsphase

Die öffentliche Auslegung und damit die Anhörungsphase für den Entwurf erfolgt vom 8. Mai bis 9. Juni 2017. Bis zum 23.06.2017 können schriftliche und elektronische Stellungnahmen abgegeben werden. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit in mehreren Veranstaltungen und durch die Presse im Prozess der Aufstellung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans laufend informiert und beteiligt: z.B. durch ein Beteiligungsscoping, durch eine öffentliche Veranstaltung im Lindenmuseum, die Informationsmesse Luftreinhaltung, drei Veranstaltungen im Forum Luftreinhaltung und durch das Bürgerbeteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg. Entsprechend dem Planungsleitfaden „Bürgerbeteiligung“ ist auch ein nachlaufendes Beteiligungsverfahren nach Fertigstellung der 3. Fortschreibung und zur Umsetzung der Maßnahmen angedacht.

 

Der Luftreinhalteplan soll zum 31. August 2017 in Kraft treten.

 

Zusatzinformation:

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Union mit der Luftqualitätsrichtlinie in der Fassung 2008/50/EG für mehrere Luftschadstoffe Grenz- bzw. Zielwerte festgelegt. In Deutschland ist die Richtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und insbesondere der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ umgesetzt worden.

Gemäß § 47 BImSchG ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn der Immissionsgrenzwert für einen Schadstoff in der Luft zuzüglich einer dafür geltenden Toleranzmarge überschritten wird.

Der Luftreinhalteplan soll durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftqualität dauerhaft so verbessert wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden können bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird.

Zuständige Behörde für die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist für den Bereich Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.

PM

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