Stuttgart 21: Bahn macht Anspruch auf Mitfinanzierung von Projektpartnern gemäß Sprechklausel geltend

DB-Vorstand will Verjährung der Beteiligung von Projektpartnern an Mehrkosten verhindern und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klären lassen

Die Deutsche Bahn AG sieht sich nach einem Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung veranlasst, eine Beteiligung der Partner des Gemeinschaftsprojekts Stuttgart 21 an den Mehrkosten gerichtlich klären zu lassen. Zuvor hatte es die Landesregierung abgelehnt, die Frist für eine Verjährung des Anspruches der Mitfinanzierung zu verlängern.

Der DB-Vorstand folgt ausdrücklich der Sicht des Landesverkehrsministers, dass das Anrufen des Gerichts keinen Einfluss auf die gute Zusammenarbeit unter allen Partnern bei der Realisierung des Projekts Stuttgart 21 haben wird.

Die Deutsche Bahn AG wird noch in diesem Jahr vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klage einreichen und ihren Anspruch auf Beteiligung der Projektpartner an den Mehrkosten geltend machen. Andernfalls könnte die vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG im März 2013 geforderte Beteiligung der Projektpartner zum Jahresende 2016 verjähren. Die DB AG stellt ihre Ansprüche vorsorglich auch gegenüber den Projektpartnern Landeshauptstadt Stuttgart, Flughafen Stuttgart GmbH und Verband Region Stuttgart. Das ergibt sich aus einer möglichen Rechtsauffassung, die besagt, dass die Bahn gegen alle Projektpartner vorgehen müsste.

Die Deutsche Bahn AG leitet ihren Anspruch auf Mitfinanzierung der Projektpartner auch über 4,526 Milliarden Euro hinaus aus der „Sprechklausel“ des Finanzierungsvertrags von 2009 ab. Damals war ein Risikotopf unter den Projektpartnern so aufgeteilt worden, dass Land, Landeshauptstadt und Flughafen GmbH zu rund 65 Prozent und die DB zu rund 35 Prozent beteiligt waren.

PM

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