Empfehlungen für Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen

In ihrer dritten Sitzung seit Juli dieses Jahres hat die Gemeinsame Finanzkommission Empfehlungen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in dieser Legislaturperiode vorgelegt.

Folgende Punkte wurden beschlossen:

Die Höhe der Verbundquote, also des Anteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich bereitstellt, bleibt bei 23 Prozent bis 2021.

Die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen werden in den Jahren 2017 bis 2021 im Vergleich zu 2016 noch um einen gestaffelten Betrag gekürzt:
– 2017 und 2018 liegt der zusätzliche Betrag bei 200 Millionen Euro, wobei Mehraufwendungen der Kommunen in den Bereichen Integration und Verwaltung in Höhe von 50 Millionen Euro bereits berücksichtigt sind.
– 2019 bis 2021 beträgt die Kürzung zusätzlich 230 Millionen Euro.

Die Leistungen des Bundes zur Entlastung der Kommunen, wie sie bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs am 16. Juni 2016 vereinbart wurden, werden den Kommunen – auch soweit diese über den Landeshaushalt fließen – zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen fließen ab dem Jahr 2018. Für die Kommunen in Baden-Württemberg geht es dabei um rund 90 Millionen Euro pro Jahr.

Für die Integration von Flüchtlingen stellt das Land den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon werden 70 Millionen Euro über Integrationsförderprogramme des Landes und 90 Millionen Euro den Kommunen für die kommunale Anschlussunterbringung gewährt. Das entspricht einer Pro-Kopf-Pauschale von 1.125 Euro.

In den Jahren 2017, 2018 und 2019 beteiligt das Land die Kommunen mit zehn Prozent an einem Sanierungsprogramm zum Abbau der impliziten Verschuldung.

Es wird ein Unwetterhilfefonds eingerichtet, den Land und Kommunen jeweils zur Hälfte füllen. Pro Jahr sollen bis zu 30 Millionen Euro in den Fonds fließen.

Das Ergebnis wird in die weiteren Beratungen zum Landeshaushalt 2017 eingebracht.

Weitere Informationen

Die Gemeinsame Finanzkommission gibt es seit 2007. Neben der Finanzministerin, die den Vorsitz hat, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Staatsministeriums, des Innenministeriums, des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Landkreistags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg an.

Die paritätisch mit drei Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung sowie der kommunalen Landesverbände besetzte Kommission legt dem Landtag und der Landesregierung Empfehlungen zur Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen sowie zum kommunalen Finanzausgleich und dem Kommunalen Investitionsfonds vor.

PM

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