Entlastung für die Kommunen – Land passt Erstaufnahme an Zugangssituation an

Die Erstaufnahmekapazität des Landes  wird an die Situation, die durch den deutlich zurückgegangen Zugang von Flüchtlingen bestimmt ist, angepasst. Dies hat die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme (LGF) beschlossen. Die weitreichenden Entscheidungen der LGF waren an drei übergeordneten Zielen ausgerichtet: Erstens sollen die Ressourcen des Landes für die Flüchtlingsunterbringung möglichst sparsam eingesetzt werden. Zweitens soll angesichts des nach wie vor großen Flüchtlingsdrucks auf Europa und der erkennbaren Unsicherheit über die Entwicklung des Flüchtlingszugangs nach Deutschland eine möglichst große Flexibilität bei der Zahl der Erstaufnahmeplätze  erreicht werden. So kann auf einen möglicherweise wieder höheren Zugang schnell reagiert werden. Drittens sollen die Kommunen insbesondere bei der vorläufigen Unterbringung entlastet werden.

Mit Blick auf die schwierige Situation in den Stadt- und Landkreisen bei der vorläufigen Unterbringung hat die LGF beschlossen, die Verlegung aus der Erstaufnahme in die Kommunen deutlich zu reduzieren. Derzeit werden aus der Erstaufnahme bis zu 4000 Flüchtlinge pro Monat an die Kommunen weitergegeben, ab Mai soll die Zahl auf 500 pro Monat reduziert werden. Ergänzend wurde eine Sonderregelung bei den Zuteilungen für Kreise gefunden, die bislang weniger Flüchtlinge als erforderlich aufgenommen hatten, um deren Aufnahmedefizit zu verringern. Die Reduzierung der Verlegungszahl steht unter dem Vorbehalt, dass die Flüchtlingszahlen nicht kurzfristig steigen.

Die Zahl der Erstaufnahmeplätze liegt derzeit bei rund 38. 000. Angesichts einer aktuellen Belegung mit etwa 10. 000 Flüchtlingen hat die Lenkungsgruppe beschlossen, die Zahl der sofort belegbaren Erstaufnahmeplätze auf 19. 000 zu reduzieren. Gleichzeitig soll aber gewährleistet werden, dass bei einem plötzlichen Anwachsen des Zustroms zeitnah eine höhere Zahl zur Verfügung gestellt werden kann.

Zunächst bedeutet das, dass die Zeltunterkunft in Neuenstadt, die bislang als Überlauf- und Ausweichquartier für die Landeserstaufnahme (LEA) in Ellwangen fungierte, in den nächsten Tagen geschlossen wird. Darüber hinaus werden die Einrichtungen im Stuttgarter Reitstadion sowie in der Hindenburgkaserne in Ulm wie geplant im zweiten Quartal geschlossen. Weiterhin ruhen alle Gespräche über die Erschließung neuer Unterkünfte der Erstaufnahme. Dies betrifft unter anderem die zeitweise diskutierte Unterkunft in einem ehemaligen ENBW-Gebäude in Ludwigsburg. Ausgenommen sind hier die bereits in Planung befindlichen wie insbesondere im ehemaligen IBM-Schulungszentrum  in Herrenberg. Schließlich wurde entschieden, den gesamten nördlichen Abschnitt der Lyautey-Kaserne in Donaueschingen entsprechend dem Wunsch der Kommune Zug um Zug für den Städtebau freizugeben.

Die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme, bestehend aus den Amtschefs von Staatministerium, Integrationsministerium, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie Innenministerium hat sich am Freitag zur letzten regulären Sitzung getroffen. Die LGF war im Juli 2015 per Kabinettsbeschluss  ins Leben gerufen worden und hatte gemeinsam mit der Stabsstelle im Innenministerium die Erstaufnahme gemanagt. Über die Weiterführung der LGF, die sich in Krisenzeiten bewährt hat, muss die neue Landesregierung entscheiden.

PM

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