Feinstaubgrenzwert stark überschritten – deutliche Mahnung, freiwillig auf das Auto zu verzichten

Die Belastung der Luft mit Feinstaub hat in Stuttgart an der Messstation Neckartor am Montag, 18.01.2016 bei knapp 90 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gelegen. Damit wurde am ersten Tag des Feinstaub-Alarms der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft erheblich überschritten. Dies ergab der von der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) gemessene Tagesmittelwert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu am Dienstag: „Dies zeigt, wie notwendig es war, den Feinstaub-Alarm auszulösen. Und es ist jetzt umso notwendiger, dass möglichst viele Menschen ihr Verhalten ändern. Ich appelliere dringend an alle, in den kommenden Tagen bei ihren Fahrten in der Umweltzone Stuttgart öffentliche oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zu benutzen, Fahrgemeinschaften zu bilden, oder auch – wenn möglich – von zu Hause aus zu arbeiten.“

Die EU schreibt aus Gründen des Umweltschutzes vor, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft nicht an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. An der Stuttgarter Messstation Neckartor wurde der Wert im vergangenen Jahr 2015 an insgesamt 72 Tagen überschritten. Auch in den Jahren davor lag die Zahl der Überschreitungstage jeweils deutlich über 35. Deshalb hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dessen Folge dem Land unter Umständen Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe je Überschreitungstag drohen.

Minister Hermann betonte: „Es geht uns nicht nur um die Vermeidung dieser Strafzahlungen. Feinstaub ist eine ernste Bedrohung der Gesundheit. Durch die winzigen Schadstoffpartikel können Asthma und andere schwere Atemwegserkrankungen ausgelöst werden. Darüber hinaus werden durch weniger Autoverkehr auch die Belastung der Luft mit Stickoxiden reduziert und damit ebenfalls gesundheitliche Gefahren verringert.“

Ergänzende Information:

Am vergangenen Wochenende wurde für Stuttgart der Feinstaub-Alarm ausgelöst, weil der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage besonders schadstoffträchtige Wetterlagen vorhersagte. Die Behörden haben deshalb die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion aufgerufen, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten. Der Alarm wird solange aufrechterhalten, wie die Inversionswetterlage – eine Wetterlage mit nur wenig Luftaustausch – über Stuttgart anhält.

Der vorläufige Tagesmittelwert für Feinstaub PM-10 am Stuttgarter Neckartor kann abgerufen werden unter:

http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/spotverlDEBW118PM10DAVGT8.ht

Anmerkung:
Vorläufige Feinstaub PM10-Daten, die mit einem kontinuierlichen Messverfahren erhoben wurden und der schnellen Information der Öffentlichkeit dienen. Europaweit vorgeschrieben ist als Referenzverfahren zur Feinstaub PM10 -Messung das gravimetrische Messverfahren, bei dem über 24 Stunden der Feinstaub PM10 auf einen Filter abgeschieden wird. Durch Wägung des Filters im Labor werden die Messwerte bestimmt. Diese Daten liegen erst nach etwa einem Monat vor. Die unterschiedlichen Messprinzipien (kontinuierlich zur schnellen Information der Öffentlichkeit (siehe oben); gravimetrisch zur rechtskonformen Feststellung der Überschreitungstage) können systembedingt zu Abweichungen in den Messergebnissen führen. Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Messverfahren beruhen.

PM

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