ver.di zum Landeskrankenhausplan

Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen den neuen Landeskrankenhausplan öffentlich gemacht. Dieser enthält Festlegungen zum Verfahren zur Planung und Vergabe sogenannter Leistungsgruppen an die Krankenhäuser. So soll zukünftig bestimmt werden, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringen darf. Nicht enthalten ist jedoch die konkrete Zuweisung von Leistungsgruppen und damit die Planung selbst.

Zu begrüßen sind die Ansätze zur Bedarfsanalyse. Es ist richtig und dringend notwendig, den Versorgungsbedarf der Bevölkerung zu erheben. Dazu muss sowohl den regionalen Unterschieden in der Demografie Rechnung getragen werden, wie auch eine Betrachtung der angrenzenden Versorgungsbereiche, insbesondere der ambulanten Versorgung, der Langzeitpflege und der Notfallversorgung einfließen. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Versorgungsleistungen zukünftig ambulant erbracht werden, ohne die entsprechenden Strukturen im ambulanten Sektor sicherzustellen. Schließlich muss der erhobene Bedarf maßgeblich für die Planung der Versorgungslandschaft sein und nicht hinter wirtschaftlichen Erwägungen zurückstehen. Wo ein Versorgungsbedarf besteht, muss dieser gedeckt werden.

Zur regionalen Untergliederung werden im Landeskrankenhausplan sechs Versorgungsregionen eingeführt. Diese hält ver.di Baden-Württemberg für zu groß, um eine bedarfsgerechte Planung vorzunehmen, beispielsweise. reicht die Versorgungsregion Ulm vom Bodensee bis zum Ostalbkreis.

Jakob Becker, ver.di Landesfachbereichsleiter Gesundheit und Soziales: „Der vorgelegte Landeskrankenhausplan ist eine Verfahrensbeschreibung, lässt die Umsetzung aber völlig aus. Mit dem jetzt veröffentlichten «Plan» wird die Landesregierung ihrer Verantwortung für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung nicht gerecht.“

Wir fordern die Landesregierung auf, eine konkrete regionale Bedarfsanalyse und -prognose vorzunehmen und anhand dieser die Planung in Form der Vergabe von Leistungsgruppen vorzunehmen. Die Belange der betroffenen Bevölkerung und der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind in die Planung einzubeziehen. Sogenannte Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen können in der aktuellen Ausgestaltung nicht überzeugen und sollten nicht eingerichtet werden. Der Wegfall von Strukturen darf nur erwogen werden, wenn der Versorgungsbedarf durch andere Versorgungsformen gedeckt ist.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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