Schon lange fordert die Grüne Landtagsfraktion CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nachdrücklich auf, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Rückforderungen der Corona-Hilfen zügig und rechtssicher umzusetzen.
Heute hat die CDU-Wirtschaftsministerin nun angekündigt, dass Zuschüsse, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen würden erstattet.
Dazu sagt Felix Herkens, Vorsitzender des Arbeitskreises für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:
„Wir freuen uns über die Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass die Corona-Rückzahlungen rückabgewickelt werden. Das ist schon lange ein Ziel von uns Grünen. Bislang fehlt ein klarer und rechtssicherer Weg. Diesen aufzuzeigen, ist jetzt Aufgabe der Wirtschaftsministerin. Hier ist besondere Sorgfältigkeit gefragt. Bloße Ankündigungen, immer neue Versprechungen und Hoffnungen auf Basis nicht rechtssicherer Einschätzungen helfen den betroffenen und zu Unrecht geschädigten Unternehmen nicht weiter.“
PM Grüne Fraktion Landtag BW