Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Die Landesregierung hat sich auf eine Biberverordnung verständigt. Diese stärkt das Bibermanagement des Landes. Bei Konflikten mit dem Biber, die sich nicht durch andere zumutbare Alternativen lösen lassen, können Biber künftig leichter vergrämt und in schweren Fällen auch getötet werden.  

Schnelle Handhabe durch Biberverordnung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wo durch den Biber die Gesundheit von Menschen gefährdet ist oder wo ernste wirtschaftliche Schäden drohen, müssen wir handeln. Deshalb haben wir als Landesregierung die Biberverordnung auf den Weg gebracht, die das bestehende Bibermanagement erweitert und ein schnelles und unbürokratisches Eingreifen ermöglicht.“

Umweltministerin Thekla Walker: „Der Biber unterstützt in vielerlei Hinsicht, sei es beim Hochwasserschutz, beim Rückhalt von Wasser in der Landschaft oder bei der Biotopentwicklung – die sonst viel Geld kosten würde. Wo der Biber aber schwere Konflikte verursacht, müssen wir handlungsfähig sein. Mit der jetzt erarbeiteten Verordnung ermöglichen wir ein verträgliches Miteinander von Mensch und Biber.“

Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: „Es ist wichtig, dass wir zum Wohle der Landwirtschaft und der Umwelt bei Problemen, die mit und durch den Biber entstehen, schnell reagieren können. Wir brauchen dafür insbesondere für unsere Landwirte und Jäger Rechtssicherheit. Dort, wo Biber massive Schäden verursachen und zur Gefahr für die Landwirtschaft, den Menschen, die Umwelt oder den Hochwasserschutz werden, muss er auch unbürokratisch entnommen werden. Die Verordnung bietet dafür einen Rahmen, entscheidend wird aber die pragmatische und rechtssichere Umsetzung sein.“

Stabile Population Erfolg des Artenschutzes

Dass die Biberpopulation in Baden-Württemberg zwischenzeitlich auf rund 12.400 Tiere geschätzt wird, ist ein großer Erfolg des Artenschutzes. Der Biber wurde im 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg durch den Menschen ausgerottet. Heute hat er wieder eine stabile Population erreicht. Das kommt Natur und Mensch zugute: Durch die Bautätigkeiten des Bibers entstehen vielfach naturnahe Gewässer. So schafft der Biber neue Lebensräume, von den zahlreiche andere Arten profitieren. Für diese Renaturierungen müssen keine Steuergelder ausgegeben werden.

Schäden und Verunreinigungen möglich

Aufgrund der teilweise aber hohen Population, gibt es auch Konflikte. Bei Verkehrsanlagen entstehen schnell Schäden und Überflutungen können Unfälle verursachen. Trinkwasserbrunnen können verunreinigt, Kläranalgen in ihrer Leistung beeinträchtigt, Dämme in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Auch Schäden in der Landwirtschaft durch Überstauungen können empfindliche Verluste für betroffene Landwirte bedeuten.

Tötung als letztes Mittel

Hier setzt die landesweite Biberverordnung an, die das bestehende Bibermanagement des Landes stärkt. Wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, können Einzelmaßnahmen zur Vergrämung nun schnell und ohne bürokratisches Antragsverfahren von beauftragten Fachleuten umgesetzt werden. An neuralgischen Punkten kann als letztes Mittel der Biber auch getötet werden, wenn andere Maßnahmen nicht helfen und die Gesundheit von Menschen gefährdet ist oder hohe wirtschaftliche Schäden drohen.

Schnelle Umsetzung in der Fläche

Der Einigung auf die nun vorliegende Biberverordnung ging ein umfangreiches Abstimmungs- und Anhörungsverfahren sowie Beteiligungsprozess voraus. Die unterschiedlichen Interessen von Straßenverkehr, Land- und Forstwirtschaft, Gewässer und Naturschutz wurden abgewogen. Auch die Vorgaben des europäischen Artenschutzes mussten berücksichtigt werden. Die Verordnung soll nun in der Fläche schnell zur Anwendung kommen.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

 

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