Die Auszahlungen der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichszahlungen für 2025 sind angelaufen. Fast alle Landwirtinnen und Landwirte im Gemeinsamen Antragsverfahren werden voraussichtlich noch vor Weihnachten die EU-Direktzahlungen erhalten.
SymbolbildAuch die Auszahlungen für weitere Förder- und Ausgleichsleistungen aus dem Extern:Gemeinsamen Antragsverfahren 2025(Öffnet in neuem Fenster) seien angelaufen: Ab Mitte Dezember 2025 erfolgen die ersten Auszahlungen für die Extern:Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)(Öffnet in neuem Fenster), die Extern:Steillagenförderung für Grünland (SLG)(Öffnet in neuem Fenster), die Extern:Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A)(Öffnet in neuem Fenster) und den Extern:Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS)(Öffnet in neuem Fenster). „Bei all diesen Maßnahmen konnten zwischen 95 und über 98 Prozent der Anträge zu diesem frühen Zeitpunkt bedient werden. Auch bei der Extern:Pheromonförderung im Weinbau(Öffnet in neuem Fenster) konnten fast alle Anträge bereits beginnend im November noch in diesem Jahr bewilligt werden“, betonte Minister Hauk.
Weitere Bewilligungs-/Auszahlungstermine folgen ab Mitte Januar 2026 im zweiwöchigen Rhythmus
Die Direktzahlungen, die rechtlich bis zum 30. Juni des Folgejahres auszuzahlen sind, können damit auch dieses Jahr für fast alle Antragssteller wieder im EU rechtlich frühestmöglichen Monat Dezember realisiert werden. Die Gesamtsumme der für Baden-Württemberg ausgezahlten Direktzahlungen wird dieses Jahr aufgrund der bundesweit einheitlich niedrigeren Einheitsbeträge (Prämie je Hektar) geringer ausfallen, als im Vorjahr. Grund dafür ist die bundesweit starke Inanspruchnahme der Extern:Öko-Regelungen(Öffnet in neuem Fenster) und die planmäßigen Umschichtungen von der ersten in die zweiten Säule der Extern:Gemeinsamen Agrarpolitik(Öffnet in neuem Fenster).
Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden planmäßig zu den üblichen Terminen im neuen Jahr ausgezahlt, so ist die Auszahlung für FAKT für März /April geplant, ebenso die Zahlungen im Rahmen der SchALVO und weiterer Maßnahmen.
Einheitsbeträge in Euro pro Hektar
| Maßnahme | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|
| EGS | Einkommensgrundstützung | 157,63 | 152,44 |
| UES1 | Umverteilungseinkommensstützung | 72,36 | 68,05 |
| UES2 | Umverteilungseinkommensstützung | 43,41 | 40,83 |
| JES | Junglandwirte | 126,58 | 120,64 |
| ÖR1a1 | Brache Stufe 1 | 1.410,83 | 1.300,00 |
| ÖR1a2 | Brache Stufe 2 | 542,62 | 500 |
| ÖR1a3 | Brache Stufe 3 | 325,57 | 300 |
| ÖR1b | Blühstreifen Acker | 217,05 | 200 |
| ÖR1c | Blühstreifen Dauerkulturen | 217,05 | 200 |
| ÖR1d1 | Altgrasstreifen Stufe 1 | 976,72 | 900 |
| ÖR1d2 | Altgrasstreifen Stufe 2 | 434,1 | 400 |
| ÖR1d3 | Altgrasstreifen Stufe 3 | 217,05 | 200 |
| ÖR2 | Vielfältige Kulturen | 65,11 | 60 |
| ÖR3 | Agroforst | 217,05 | 200 |
| ÖR4 | Extensives Dauergrünland | 108,52 | 100 |
| ÖR5 | 4 Kennarten DGL | 260,46 | 225 |
| ÖR61 | PSM-Verzicht Acker, Dauerkultur | 162,78 | 150 |
| ÖR62 | PSM-Verzicht Ackerfutter | 54,26 | 50 |
| ÖR7 | Natura 2000 | 43,41 | 40 |
| ZMK | Zahlung Mutterkühe | 84,76 | 89,37 |
| ZSZ | Zahlung Schafe/Ziegen | 37,88 | 36,14 |
Gemeinsames Antragsverfahren 2025
Insgesamt nehmen an den im Extern:Gemeinsamen Antragsverfahren 2025(Öffnet in neuem Fenster) angebotenen Förderprogrammen rund 40.800 Landwirte teil. Mit den Mitteln aus diesen Förderprogrammen werden unsere landwirtschaftlichen Betriebe sowie deren gesellschaftlichen Leistungen unterstützt.
Neben den Extern:EU-Direktzahlungen(Öffnet in neuem Fenster) werden zum Beispiel mit der Extern:Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete(Öffnet in neuem Fenster) oder der Extern:Förderung für steiles Dauergrünland(Öffnet in neuem Fenster) die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern.
„Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte Minister Peter Hauk.