Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen 2025 werden ausgezahlt

Die Auszahlungen der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichszahlungen für 2025 sind angelaufen. Fast alle Landwirtinnen und Landwirte im Gemeinsamen Antragsverfahren werden voraussichtlich noch vor Weihnachten die EU-Direktzahlungen erhalten.

Landwirtschaft in HohenloheSymbolbild
„Die Wertstellung der insgesamt 344 Millionen Euro Extern:Direktzahlungen(Öffnet in neuem Fenster) der Europäischen Union (EU) auf den Konten der landwirtschaftlichen Betriebe wird planmäßig noch vor Weihnachten erfolgen. Rund 98 Prozent der Direktzahlungsanträge konnten bereits bei den ersten Bewilligungen berücksichtigt werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die mit Ihrem großen Einsatz dazu beigetragen haben, dass die Auszahlungen von rund 420 Millionen Euro rechtzeitig noch in diesem Jahr erfolgen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Auch die Auszahlungen für weitere Förder- und Ausgleichsleistungen aus dem Extern:Gemeinsamen Antragsverfahren 2025(Öffnet in neuem Fenster) seien angelaufen: Ab Mitte Dezember 2025 erfolgen die ersten Auszahlungen für die Extern:Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)(Öffnet in neuem Fenster), die Extern:Steillagenförderung für Grünland (SLG)(Öffnet in neuem Fenster), die Extern:Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A)(Öffnet in neuem Fenster) und den Extern:Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS)(Öffnet in neuem Fenster). „Bei all diesen Maßnahmen konnten zwischen 95 und über 98 Prozent der Anträge zu diesem frühen Zeitpunkt bedient werden. Auch bei der Extern:Pheromonförderung im Weinbau(Öffnet in neuem Fenster) konnten fast alle Anträge bereits beginnend im November noch in diesem Jahr bewilligt werden“, betonte Minister Hauk.

Weitere Bewilligungs-/Auszahlungstermine folgen ab Mitte Januar 2026 im zweiwöchigen Rhythmus

Die Direktzahlungen, die rechtlich bis zum 30. Juni des Folgejahres auszuzahlen sind, können damit auch dieses Jahr für fast alle Antragssteller wieder im EU rechtlich frühestmöglichen Monat Dezember realisiert werden. Die Gesamtsumme der für Baden-Württemberg ausgezahlten Direktzahlungen wird dieses Jahr aufgrund der bundesweit einheitlich niedrigeren Einheitsbeträge (Prämie je Hektar) geringer ausfallen, als im Vorjahr. Grund dafür ist die bundesweit starke Inanspruchnahme der Extern:Öko-Regelungen(Öffnet in neuem Fenster) und die planmäßigen Umschichtungen von der ersten in die zweiten Säule der Extern:Gemeinsamen Agrarpolitik(Öffnet in neuem Fenster).

Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden planmäßig zu den üblichen Terminen im neuen Jahr ausgezahlt, so ist die Auszahlung für FAKT für März /April geplant, ebenso die Zahlungen im Rahmen der SchALVO und weiterer Maßnahmen.

Einheitsbeträge in Euro pro Hektar

  Maßnahme 2024 2025
EGS Einkommens­grundstützung 157,63 152,44
UES1 Umverteilungs­einkommens­stützung 72,36 68,05
UES2 Umverteilungs­einkommens­stützung 43,41 40,83
JES Junglandwirte 126,58 120,64
ÖR1a1 Brache Stufe 1 1.410,83 1.300,00
ÖR1a2 Brache Stufe 2 542,62 500
ÖR1a3 Brache Stufe 3 325,57 300
ÖR1b Blühstreifen Acker 217,05 200
ÖR1c Blühstreifen Dauerkulturen 217,05 200
ÖR1d1 Altgrasstreifen Stufe 1 976,72 900
ÖR1d2 Altgrasstreifen Stufe 2 434,1 400
ÖR1d3 Altgrasstreifen Stufe 3 217,05 200
ÖR2 Vielfältige Kulturen 65,11 60
ÖR3 Agroforst 217,05 200
ÖR4 Extensives Dauergrünland 108,52 100
ÖR5 4 Kennarten DGL 260,46 225
ÖR61 PSM-Verzicht Acker, Dauerkultur 162,78 150
ÖR62 PSM-Verzicht Ackerfutter 54,26 50
ÖR7 Natura 2000 43,41 40
ZMK Zahlung Mutterkühe 84,76 89,37
ZSZ Zahlung Schafe/Ziegen 37,88 36,14

Gemeinsames Antragsverfahren 2025

Insgesamt nehmen an den im Extern:Gemeinsamen Antragsverfahren 2025(Öffnet in neuem Fenster) angebotenen Förderprogrammen rund 40.800 Landwirte teil. Mit den Mitteln aus diesen Förderprogrammen werden unsere landwirtschaftlichen Betriebe sowie deren gesellschaftlichen Leistungen unterstützt.

Neben den Extern:EU-Direktzahlungen(Öffnet in neuem Fenster) werden zum Beispiel mit der Extern:Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete(Öffnet in neuem Fenster) oder der Extern:Förderung für steiles Dauergrünland(Öffnet in neuem Fenster) die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern.

„Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte Minister Peter Hauk.

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