Baden-Württemberg gibt zwei Drittel des Bundes-Sondervermögens für Infrastruktur an die Kommunen weiter – rund 8,75 Milliarden Euro. Plus 550 Millionen Euro Extra-Hilfe. Das Land wird dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen.
Das Land wird zwei Drittel des Extern:Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur(Öffnet in neuem Fenster) an die Kommunen weitergeben. Darüber haben sich Land und Kommunen verständigt. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe an seine Kommunen weiterzuleiten.
8,75 Milliarden Euro an die Kommunen im Land
Die Bundesregierung hat für die nächsten 12 Jahre ein Sondervermögen eingerichtet. Es umfasst 100 Milliarden Euro. Das Geld steht den Ländern und Kommunen zur Verfügung und soll vor allem in die Infrastruktur investiert werden. Baden-Württemberg stehen demnach insgesamt 13,1 Milliarden Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Davon gehen Zweidrittel an die Kommunen. Das sind 8,75 Milliarden Euro. Die verbleibenden Mittel benötigt das Land für eigene Investitionen. Zum Beispiel für die Sanierung der Extern:Universitätsklinika(Öffnet in neuem Fenster), der Extern:Hochschulen(Öffnet in neuem Fenster), aber auch für Extern:Verkehr und Mobilität(Öffnet in neuem Fenster). Die Kommunen erhalten die Mittel pauschal. Sie entscheiden frei, in welche Infrastrukturbereiche sie investieren. Eine Verrechnung mit Förderprogrammen findet nicht statt.
Zusätzlich 550 Millionen Euro
Darüber hinaus sagt das Land den Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für dieses und nächstes Jahr in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zu. Das Geld soll in den Extern:kommunalen Finanzausgleich(Öffnet in neuem Fenster) fließen. Das Land geht auf Basis der bisherigen Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2025 davon aus, diese zusätzlichen Ausgaben finanzieren zu können.
Verständigung in weiteren Punkten
Darüber hinaus haben sich Land und Kommunen in weiteren Punkten verständigt:
Beim Extern:Bundesteilhabegesetz(Öffnet in neuem Fenster) und dem Extern:Inklusionsausgleichsgesetz (Öffnet in neuem Fenster)unterstützt das Land die Kommunen für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen Euro, bei den Schulbegleitungen an Extern:Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(Öffnet in neuem Fenster) einmalig mit 47 Millionen Euro. Die Mittel dafür werden aus der Rücklage und dem geplanten Nachtragshaushalt finanziert.
Das Land wird zudem künftig 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung übernehmen. Der Bund hat diesen Extern:Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen(Öffnet in neuem Fenster) vorgegeben. Solange der Rechtsanspruch klassenweise bis 2030 aufwächst, wird das Land den Kommunen pauschale Erstattungsbeträge anhand der kalkulierten Kosten gewähren. Insgesamt unterstützt das Land die Kommunen bei der Ganztagsbetreuung damit bis 2030 mit über 600 Millionen Euro. Ab 2030 erfolgt dann eine an den Realkosten orientierte Erstattung in Höhe von 68 Prozent.
Was sind das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Inklusionsausgleichsgesetz?
Das Extern:Bundesteilhabegesetz (BTHG)(Öffnet in neuem Fenster) ist ein Bundesgesetz, das die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung verbessern und das Leistungsrecht modernisieren soll. Das Extern:Inklusionsausgleichsgesetz(Öffnet in neuem Fenster) ist eine landesrechtliche Ausgleichsregelung für kommunale Kosten der schulischen Inklusion.
PM Ministerium für Finanzen