Rund 5,9 Millionen Euro für 50 Kulturdenkmale

Im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 unterstützt das Land 50 Sanierungsprojekte in ganz Baden-Württemberg mit insgesamt 5,9 Millionen Euro.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen im Land rund 5,9 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der zweiten Tranche des Extern:Denkmalförderprogramms(Öffnet in neuem Fenster) freigegeben.

„Das reiche, kulturelle Erbe unseres Landes ist nicht nur ein Zeuge unserer Vergangenheit, sondern auch eine Brücke in die Zukunft. Ich möchte allen danken, die sich mit großem Einsatz für den Erhalt unserer Kulturdenkmale einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Menschen, Vereine, Kommunen und Kirchen wieder mit unserer Förderung unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 werden 50 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 20 auf private Vorhaben, elf auf kommunale und 19 auf kirchliche Projekte. Ministerin Razavi betonte: „Durch die gezielte Unterstützung wollen wir sicherstellen, dass unsere Denkmale lebendig bleiben und auch künftige Generationen inspirieren können.“

Die Förderung umfasst beispielsweise Schreiner-, Glaser- und Restaurierungsarbeiten sowie Arbeiten an der Orgel der Extern:Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus(Öffnet in neuem Fenster) mit 500.000 Euro in Bad Schussenried-Steinhausen, die Instandsetzung der Steinfassade, des Dachs und der Fenster der Extern:Evangelischen Stadtkirche Schönau(Öffnet in neuem Fenster) mit 170.000 Euro, die Instandsetzung des Kirchturms einschließlich des Glockenstuhls der Extern:Remigiuskirche in Sachsenheim-Häfnerhaslach(Öffnet in neuem Fenster) mit 160.000 Euro, die Renovierung der Burgruine mit Extern:Kapelle St. Peter in Veringenstadt(Öffnet in neuem Fenster) mit 90.000 Euro, die Instandsetzung und statische Sicherung der Katholischen Kirche Extern:St. Georg in Dischingen-Trugenhofen(Öffnet in neuem Fenster) mit 75.000 Euro und die Instandsetzung der Fassade der Extern:Kapellenkirche in Rottweil(Öffnet in neuem Fenster) mit 39.000 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise die Fassadensanierung und die Instandsetzung der Einfriedung des Neuen Rathauses in Villingen-Schwenningen mit Fördermitteln in Höhe von 450.000 Euro, die Sicherung, Konservierung und Reparatur der Fassade eines Wohnhausensembles in Stuttgart-Ost mit 95.000 Euro Förderung und die Sanierung der Extern:Burgruine Helfenstein(Öffnet in neuem Fenster) in Geislingen-Weiler mit 52.000 Euro Förderung.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise den Umbau und die Umnutzung des Alten Forsthaus zu acht Wohneinheiten in Lenzkirch und die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Pfarrhauses und Rathauses in ein Wohnhaus in Bad Schussenried.

Denkmalförderprogramm 2025, Zweite Tranche – Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro im Landkreis Göppingen:

Geislingen an der Steige – Weiler ob Helfenstein

  • Helfenstein 1, Burgruine Helfenstein, Sanierung
  • 76.240 Euro Förderung

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Extern:Denkmalförderprogramm(Öffnet in neuem Fenster) aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Extern:Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg(Öffnet in neuem Fenster).

Anträge auf Extern:Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes(Öffnet in neuem Fenster) können landesweit an das Extern:Landesamt für Denkmalpflege(Öffnet in neuem Fenster) im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch Extern:steuerlich begünstigt(Öffnet in neuem Fenster).

Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

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