Seit heute kann der Hubschrauber-Sonderlandeplatz des Alb Fils Klinikums in Göppingen durch die Luftrettung angeflogen werden. Hierfür erfolgte nach der Genehmigung kurzfristig auch die Betriebsgestattung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hatte bereits im März 2024 den Hubschrauber-Dachlandeplatz auf dem Dach des Klinikums am Eichert in Göppingen genehmigt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgte im Juli kurzfristig eine luftseitige Nacht-Abnahme durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS). Diese Abnahme ist Voraussetzung für eine Inbetriebnahme dieses Hubschrauber-Dachlandeplatzes. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die sich daraus ergebende Betriebsgestattung der Klinik kurzfristig zukommen lassen. Somit kann die Klinik den Betrieb aufnehmen.
„Nun darf das Alb Fils Klinikum in Göppingen durch die Luftrettung angeflogen werden. Dies ist ein wichtiger Baustein bei der Inbetriebnahme der Klinik“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Bay dankte allen Beteiligten für die zügige Erteilung der Betriebsgestattung.
„Als Träger der Klinik ist der Landkreis Göppingen dankbar über die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungsbehörde. Die kurzfristige Abnahme sowie Übermittlung der Betriebsgestattung hilft uns, den Umzugsprozess im Sinne der Patientinnen und Patienten zielgerichtet umzusetzen“, sagte Landrat Markus Möller.
Die Alb Fils Klinikum GmbH hatte im Februar 2023 den Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Dach des Alb Fils Klinikums in Göppingen gestellt. Dieser Hubschrauberlandeplatz dient als Ersatz für die Hubschrauberlandemöglichkeit, die nach Umstrukturierung der Gebäudesituation innerhalb des Geländes aufgegeben werden musste.
Die Alb Fils Klinikum GmbH ist als Schwerpunktversorger für die Region zwischen Stuttgart und Ulm tätig. Die Klinik am Eichert ist ein Haus mit der Stufe der erweiterten Notfallversorgung. Sie hat ein großes zertifiziertes Traumazentrum in der Zentralen Notaufnahme in Göppingen. Des Weiteren hat die Klinik eine BG-Zulassung (BG = Berufsgenossenschaft), auch deshalb ist ein Hubschrauber-Landeplatz vorzuhalten.
„Nach dem Einzug in unseren Klinikneubau sind nun die verschiedenen Bereiche fertig eingerichtet und auch der betreffende Aufzug voll betriebsbereit, sodass der Hubschrauberlandeplatz ab dem 1. August 2025 angeflogen werden kann. Dieses weitere Etappenziel ist von entscheidender Bedeutung für die Patientenversorgung in unserer Region, um schwerverletzten Patienten schnellstens die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen“, so Wolfgang Schmid, Geschäftsführer der Alb Fils Klinikum GmbH.
Der Landeplatz wurde als Dachlandeplatz beantragt und genehmigt. Der Sonderlandeplatz nach § 6 Luftverkehrsgesetz dient medizinischen Hubschraubernoteinsätzen (HEMS; Helicopter Emergency Medical Service) und erforderlichenfalls Hubschrauberflügen im Rahmen des Katastrophenschutzes. Dieser ist für Hubschrauber bis zu einem höchstzulässigen Abfluggewicht (MTOW = maximum take off weight) von 6.000 Kilogramm zuzulassen. Er kann am Tag und in der Nacht unter Sichtwetterbedingungen (VMC = visual meteorological conditions) benutzt werden.
Die Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes durch das RPS erfolgte im März 2024. Daran anschließend erfolgte die Errichtung und Fertigstellung dieses Landeplatzes. Nach Fertigstellung ist eine betriebliche Abnahme des Sonderlandeplatzes rechtlich vorgeschrieben. Diese erfolgte am Mittwoch, 2. Juli 2025, nachts durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit Unterstützung durch die Hubschrauberstaffel der Landespolizei. Die Klinik nimmt den Betrieb ab heute (1. August 2025) auf.
Hintergrundinformationen:
Das Referat 46.2 ist landesweit zuständig für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb:
Pilotinnen und Piloten
In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.
Flugschulen
Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)
Flugplätze
An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten.
Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referates 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.
Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu beziehungsweise Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab – im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.
Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.
Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.
Fluglärm
Der Lärmschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) am Flughafen Stuttgart ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Er nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.
Drohnen und Modellflug
Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper – zu treffen.
PM Regierungspräsidium Stuttgart