Im Rahmen der 39. Tranche des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes bewilligt das Land mehr als 370.000 Euro und unterstützt damit sieben Gemeinden.
„Ländliche Wege sind die Lebensadern des Ländlichen Raums. Ein modernes, den aktuellen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft angepasstes Wegenetz ist eminent wichtig und hat vielfältige Aufgaben. Es unterstützt nicht nur der Versorgung mit frischen und regionalen Lebensmitteln. Es dient der Erholung sowie der Gefahrenabwehr, wenn es darum geht Einsatzkräfte und ihre Technik schnellstmöglich an Gefahrenstellen außerhalb der Bebauung zu bringen. Die Kommunen sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich dafür, dieses moderne Wegenetz vorzuhalten. Das Land Baden-Württemberg steht ihnen dabei zur Seite. Daher freue ich mich, heute im Rahmen des Extern:Programms Modernisierung ländlicher Wegebau(Öffnet in neuem Fenster) weitere sieben Gemeinden in ihren Bestrebungen finanziell unterstützen zu können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe mehrerer Bewilligungsbescheide
3,5 Kilometer Wege werden modernisiert
In der mittlerweile 39. Tranche des Programms werden durch die Bereitstellung der Fördermittel 3,5 Kilometer vorhandene Hauptwirtschaftswege modernisiert. Somit wurden seit der Erstauflage des Förderprogramms im Jahr 2018 mit insgesamt 19,8 Millionen. Euro bereits insgesamt 325 Kilometer ländliche Wege ertüchtigt. Die Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern profitieren durch dieses Förderprogramm auf einfache und unkomplizierte Art und Weise von der Unterstützung durch das Land.
„Ich möchte alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ermutigen, ihr ländliches Wegenetz zu stärken und zu erhalten. Nutzen Sie die angebotenen Fördermöglichkeiten. Wir als Land Baden-Württemberg stehen Ihnen dabei gerne zur Seite“, betonte Minister Hauk.
Zuschüsse der aktuellen Tranche
Aus der aktuellen Tranche werden folgende Zuschüsse bereitgestellt:
- Alb-Donau-Kreis, Amstetten: 73.833,61 Euro
- Alb-Donau-Kreis, Berghülen: 67.310,92 Euro
- Zollernalbkreis, Stadt Geislingen: 41.640,00 Euro
- Esslingen, Beuren: 22.000,00 Euro
- Ostalbkreis, Stadt Lorch: 94.019,50 Euro
- Ostalbkreis, Rainau: 28.400,00 Euro
- Hohenlohekreis, Schöntal: 45.646,00 Euro
Summe: 372.850,03 Euro
PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz