Rechtsgutachten belegt, dass Gäubahnfläche in Stuttgart nicht entwidmet werden kann

Der Bundestag hat vor wenigen Wochen § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes neu gefasst. Darin wird definiert, unter welchen Bedingungen Flächen, die für Bahnzwecke genutzt sind, entwidmet und anderen Nutzungen zugeführt werden können. Die Koalition hatte sehr kurzfristig einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Demnach kann eine Entwidmung erwogen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist.

Der Bundestagsangeordnete Matthias Gastel aus Filderstadt, Mitglied des Verkehrsausschusses und Obmann für Bahnpolitik der Grünen, hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Der renommierte Rechtsprofessor Dr. Urs Kramer, einer der wenigen Juristen auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts, kommt zu einer klaren Einschätzung: „Bereits unter der Geltung von § 23 AEG (alte Fassung, wie sie bis zum 28.12.2023, also vor Änderung durch die Ampel-Koalition bestand) war eine Freistellung der für die Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof genutzten Grundstücke von Bahnbetriebszwecken mangels Vorliegend ihrer Voraussetzungen nicht zu erwarten bzw. zu rechtfertigen.“ Zum geänderten Gesetzestext schreibt der Jurist: „Eine Freistellung der Grundstücke des heutigen Kopfbahnhofes würde im Moment auch auf der Basis der Neufassung des § 23 AEG scheitern.“ Als Gründe führt er das bestehende Verkehrsbedürfnis und die fehlende Ersatzstrecke an.

Kurzgutachten Gäubahn alte und neueste Fassung des § 23 AEG

Dazu Matthias Gastel:

„So einfach, wie es sich Deutsche Bahn und Landeshauptstadt Stuttgart machen, ist es nicht. Während ein Großteil der oberirdischen Gleise ihre Funktion mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs verlieren, gibt es für die Gleise der Gäubahn keinen Ersatz. Das Land hat den Verkehr bis zum Hauptbahnhof und nicht nur bis Stuttgart-Vaihingen bestellt. Würde der Umstieg in Vaihingen einen gleichwertigen Ersatz zur durchgehenden Verbindung darstellen, gäbe es wiederum keine hinreichende Begründung für den Pfaffensteigtunnel.“

„Eine jahrelange Abkopplung der Gäubahn vom Hauptbahnhof in Stuttgart ist den Fahrgästen nicht zumutbar. Die Gäubahn würde weiteren Schaden nehmen. Beim Bau des neuen Bahnknotens muss der bahnbetriebliche Bedarf inklusive Entwicklungspotential Vorrang vor allen anderen Interessen haben. Die Stadt Stuttgart ist gut beraten, endlich Anstrengungen dafür zu unternehmen, Eisenbahngleise und städtebauliche Entwicklungen zusammen zu denken. Beides muss sich nicht ausschließen.“

Zum Pfaffensteigtunnel

Ich habe zum wiederholten Male nach den Kosten für den Pfaffensteigtunnel gefragt und auch auf meine jüngste Anfrage von vor wenigen Tagen wieder keine Antwort erhalten. Der Tunnel macht nach sehr schnellem Abschluss der Vorplanungen (Leistungsphase 1/2) offenbar keinen Fortschritt mehr. Die Finanzierung ist nicht gesichert. Es gibt damit keine Klarheit darüber, ob und wenn ja, wann der Tunnel kommen wird.

SF Kosten Pfaffensteigtunnel

PM Matthias Gastel, MdB

 

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