Das Regierungspräsidium Stuttgart organisiert zum 1. Juli 2025 die Luftverkehrs- und Luftsicherheitsverwaltung neu. Aus dem bisherigen Referat 46.2 „Luftverkehr und Luftsicherheit“ entstehen zwei eigenständige Einheiten.
Die Luftverkehrs- und Luftsicherheitsverwaltung wurde zum 1. Januar 2017 landesweit im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) im Referat „46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit“ konzentriert. Aufgrund der sehr vielfältigen Aufgaben und der mittlerweile erreichten Größe des Referats wird die Luftverkehrs- und Luftsicherheitsverwaltung durch die Aufteilung in die zwei Referate 46.2 „Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb“ und 46.3 „Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ neu strukturiert und zukunftsfähig aufgestellt.
„Eine schlagkräftige Organisation benötigt eine gute Struktur“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Wir sorgen landesweit für einen sicheren Luftverkehr. Durch die Teilung des bisherigen Referats ‚Luftverkehr und Luftsicherheit‘ in zwei Referate schaffen wir im Regierungspräsidium Stuttgart noch bessere Voraussetzungen für unsere landesweite Zuständigkeit im Bereich Luftverkehr und Luftsicherheit.“
Die Arbeit des Referats Luftverkehr und Luftsicherheit im Regierungspräsidium Stuttgart hat eine zentrale Bedeutung, um einen reibungsfreien und vor allem sicheren Luftverkehr und Flugbetrieb in Baden-Württemberg sicherzustellen. Das bisherige Referat ist mit rund 68 Beschäftigten stark gewachsen. Die Aufgaben sind vielfältig und komplex – von der Aufsicht über Flugplätze bis zur Sicherheitsprüfung von Flughafenpersonal. Die Aufteilung in zwei spezialisierte Referate soll die Arbeitsprozesse verbessern und Fachwissen gezielter bündeln. Die Teilung des bisherigen Referate „Luftverkehr und Luftsicherheit“ erfolgt fachlich in die Bereiche Luftverkehr und Luftsicherheit.
Das neue Referat 46.2 „Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb“ führt die Aufgabenbereiche Luftverkehr-, Luftfahrt- und Luftaufsichtspersonal, Luftfahrtunternehmen (bisheriges Sachgebiet 1) und Flugplätze und Flugbetrieb (bisheriges Sachgebiets 2) weiter. Das neue Referat 46.3 führt die Aufgabenbereiche Zuverlässigkeitsüberprüfung (bisheriges Sachgebiets 3) und Luftsicherheit (bisheriges Sachgebiet 4) weiter.
Hintergrundinformationen:
Das Referat 46.2 ist nach der Aufteilung zuständig für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb:
Pilotinnen und Piloten
In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.
Flugschulen
Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)
Flugplätze
An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten.
Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisierter Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referats 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.
Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab – im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.
Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.
Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.
Fluglärm
Der Lärmschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) am Flughafen Stuttgart ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Er nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.
Drohnen und Modellflug
Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums zu treffen – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper.
Das neue Referat 46.3 ist zuständig für Zuverlässigkeitsüberprüfungen und den Bereich Luftsicherheit.
Zuverlässigkeitsprüfung
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit von Personen zu überprüfen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll oder die in Betrieben der sicheren Lieferkette arbeiten. Hierunter fallen alle Mitarbeitenden von Flughäfen, Pilotinnen und Piloten mit Wohnsitz in Baden-Württemberg sowie Personen der sogenannten sicheren Lieferkette, also Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt nach § 7 Luftsicherheitsgesetz.
Jährlich gehen beim PRS zwischen 14.000 und 20.000 Anträge auf Durchführung dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung ein.
Fluggastkontrollen
Im Bereich der Luftsicherheit ist das Referat 46.3 zuständig für den Fluggastkontrolldienst an den Flughäfen Baden-Baden und Friedrichshafen sowie am Verkehrslandeplatz Mannheim. Die Anzahl der kontrollierten Passagierinnen und Passagiere erreichte in 2024 dabei fast eine Million abfliegender Menschen. Das Referat hat für die Fluggastkontrollen einen externen Dienstleister beauftragt, die die Aufgabe in Baden-Baden, Friedrichshafen und Mannheim wahrnimmt. Die Kontrolle dieser Dienstleister ist eine der zentralen Aufgaben des Referats.
Sicherheitskonzepte und Luftsicherheitspersonal
Außerdem ist das Referat 46.3 zuständig für die Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber sowie für die Überwachung der Ausbildung und die Prüfung von Luftsicherheitspersonal.
PM Regierungspräsidium Stuttgart