Baden-Württemberg fordert vom Bund eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten bundesweit neue Regelungen, um hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen gezielt auf heilkundliche Aufgaben vorzubereiten. Baden-Württemberg begrüßt die Professionalisierung und fordert vom Bund eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes, damit die neuen Fähigkeiten auch in der Praxis ankommen.
„Die Zeit ist reif für eine Weiterentwicklung des Pflegeberufs und die Übertragung von heilkundlichen Aufgaben an entsprechend qualifiziertes Pflegefachpersonal. In der klinischen und ambulanten Versorgung werden akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen dringend benötigt. Sie sind nahe an den Patientinnen und Patienten und können in spezifischen Bereichen die Behandlung eigenverantwortlich übernehmen“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ergänzte: „Ein starkes Studienangebot ist entscheidend für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung. Durch die Bereitstellung von Studienplätzen schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen für die vertiefte wissenschaftliche Ausbildung der Pflege.“
Damit würdigen Ministerin Olschowski und Minister Lucha die Reform der hochschulischen Ausbildung nach dem Extern:Pflegeberufegesetz(Öffnet in neuem Fenster), die Studierende befähigt, erweiterte heilkundlichen Tätigkeiten eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei liegt der Fokus auf wissenschaftlich fundierten Kompetenzen wie „diabetische Stoffwechsellage“, „chronische Wunden“ und „Demenz“. Absolventinnen und Absolventen sind künftig berechtigt, in den genannten Bereichen die medizinische Versorgung eigenverantwortlich anstelle einer Ärztin oder eines Arztes vorzunehmen. So sieht es der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes vor, welcher bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag intensiv beraten wurde und auf breite Zustimmung stößt.
Pflegestudium: attraktiv, vergütet und zukunftsweisend
Olschowski und Lucha ermutigen dazu, das Studium in der Pflege als Chance zu nutzen. Es bietet Zugang zu einem vielfältigen Berufsfeld mit großen Entwicklungspotenzialen und interessanten Karrieremöglichkeiten. Alle Studierenden erhalten zudem eine Vergütung, die den Lebensunterhalt sichern kann.
Die akademische Pflegeausbildung qualifiziert insbesondere dazu,
- Pflegeprozesse für Patientinnen und Patienten mit hochkomplexem Pflegebedarf auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Entscheidungen zu gestalten,
- komplexe Versorgungssituationen effizient und sicher zu steuern und an innovativen Versorgungskonzepten mitzuarbeiten,
- Forschungsergebnisse praxisnah umzusetzen und eigene Fragestellungen zu entwickeln.
Für die Pflege bedeuten diese neuen Bestimmungen einen wichtigen, aber auch überfälligen Schub an Professionalisierung. Die Gesundheitsversorgung werde gestärkt und das Wissen der Pflege könne endlich umfassend genutzt werden – wie international längst üblich. Deshalb sei das angebahnte Pflegekompetenzgesetz als notwendige Fortsetzung zur neuen akademischen Ausbildung so wichtig, stellte Minister Lucha klar. Der zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag räumt dem Pflegekompetenzgesetz hohe Priorität ein; es soll kurzfristig auf den Weg gebracht werden. „Diese Zielsetzung ist sehr zu begrüßen, denn es ist schon viel zu viel Zeit vertan worden. Pflegefachpersonen können bereits jetzt schon deutlich mehr Verantwortung übernehmen, als sie derzeit dürfen“, fügte Lucha hinzu.
Die Voraussetzungen dafür seien längst da, betonte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski: „Mit unserem Studienangebot sind wir im Land gut aufgestellt, um den wachsenden Bedarf an akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen zu begegnen.“ Von 2032 an sollen bundesweit nur noch primärqualifizierende Studiengänge in der Pflege angeboten werden. Baden-Württemberg unterstütze diesen Akademisierungsprozess konsequent und wird die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Umstellung fristgerecht und qualitätsorientiert umsetzen, hob Olschowski hervor und betont: „Wer in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium in der Pflege/Pflegewissenschaft absolviert, erhält nicht nur einen akademischen Abschluss, sondern auch die Berufsbezeichnung ,Pflegefachfrau BSc‘, ,Pflegefachmann BSc‘ beziehungsweise ,Pflegefachperson BSc‘ – und hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen Masterabschluss oder eine Promotion anzuschließen.“
Studienstandorte in Baden-Württemberg
Bachelorstudium
Ein Bachelorstudium der Pflege/Pflegewissenschaft ist an folgenden Hochschulen möglich:
- Duale Hochschule Baden-Württemberg: Standorte Extern:Karlsruhe(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Heidenheim(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Mannheim(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Stuttgart(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Hochschule für angewandte Wissenschaften Esslingen(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Hochschule für angewandte Wissenschaften Ravensburg-Weingarten(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Evangelische Hochschule Ludwigsburg(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Katholische Hochschule Freiburg(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Medizinische Fakultät der Universität Freiburg(Öffnet in neuem Fenster)
- Extern:Medizinische Fakultät der Universität Tübingen(Öffnet in neuem Fenster)
Masterstudium
Ein Masterstudium der Pflegewissenschaft wird an folgenden Hochschulen angeboten:
PM Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration