„Das VG hat die Klagen von DUH und LNV abgewiesen und lediglich den Hilfsantrag des LNV auf Wiederaufnahme der Planfeststellung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen. Damit gibt es nun zumindest eine größere rechtliche Klarheit. Die Kappung der Gäubahn bleibt eine Belastung für die Fahrgäste und eine Herausforderung für den Zugverkehr.
Deshalb war es richtig, frühzeitig umfangreiche Verbesserungen für die betroffenen Strecken auf den Weg zu bringen. Das Land hat ein starkes Kompensationspaket geschnürt, um die Einschränkungen abzumildern. Besonders wichtig ist es, dass in der Zeit der Unterbrechung der Fernverkehr stabil erhalten bleibt und die Regionalverbindungen ausgebaut werden. Die Verhandlung hat ein weiteres, direktes Ergebnis: Der Pfaffensteigtunnel muss jetzt ganz oben auf der Agenda des Bundes stehen. Denn die Gäubahn muss so bald wie möglich wieder direkt an den Hauptbahnhof angebunden werden. Dafür muss der Bund den Pfaffensteigtunnel zügig finanziell absichern. Ich erwarte hier ganz schnell nach der Bundestagswahl ein glasklares Signal.“
Die geplanten Kompensationsmaßnahmen im Überblick:
- Stündliche Intercity-Verbindungen bleiben bestehen und sind mit Nahverkehrstickets nutzbar. Sie enden in Stuttgart-Vaihingen.
- Metropolexpresszüge (MEX) ergänzen das Angebot zwischen Stuttgart-Vaihingen und Eutingen/Horb zum Halbstundentakt und verbessern die Kapazitäten.
- Durchgehende S-Bahn-Verbindung zwischen Horb und Stuttgart-Hauptbahnhof dank verlängerter S1.
- Zwei zusätzliche Expresszugpaare zwischen Stuttgart-Vaihingen und Singen am Morgen und Abend.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg