- Hohe Kosten für externe Gutachten führen zu existenzbedrohendem finanziellem Risiko für Umweltverbände bei Gerichtsverfahren
- Beispiel Dieselskandal: Autohersteller hatten Expertengutachten mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich angedroht
- Verstoß gegen Aarhus-Konvention: DUH fordert Deckelung der Prozesskosten, um zivilgesellschaftlichen Zugang zu Gerichten in Umweltfragen sicherzustellen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei dem der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) unterstehenden Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) Beschwerde gegen die fehlende Deckelung von Prozesskosten in Verwaltungsgerichtsprozessen eingelegt. Dadurch droht die Möglichkeit, Umweltrechte einzuklagen, ausgehebelt zu werden: Gemeinnützige Organisationen, die gegen Umweltrechtsverletzungen vorgehen wollen, stehen finanzstarken Unternehmen oder Staaten gegenüber, die Millionen kostende Gutachten in Auftrag geben können. Das führt dazu, dass Umweltverbände von einem Einschreiten gegen Umweltrechtsverletzungen allein aus Gründen der Risikoabwägung abgehalten werden: Müssen sie die Kosten tragen, kann das ihren Ruin bedeuten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es darf nicht sein, dass multinationale Konzerne mit irrational teuren Expertengutachten drohen, um Umweltverbände davon abzuschrecken, sie für Verbrauchertäuschung oder Umweltverschmutzung gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Das widerspricht dem Kern der Aarhus-Konvention, der Zivilgesellschaft den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen sicherzustellen. Durch das unkalkulierbare Kostenrisiko wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe massiv erschwert, da jeder Prozess potenziell existenzbedrohend ist.“
Die DUH verweist beispielhaft auf ihre Klagen gegen illegale Abschaltvorrichtungen im Rahmen des Dieselskandals. Ein beklagter Automobilhersteller hatte Expertengutachten mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich in Aussicht gestellt. Die DUH führt ihre Klage zwar fort, weil sie den Prozess absehbar gewinnen wird und sie die Kosten nur im Fall einer Niederlage tragen müsste. Gleichwohl zeigt dies das grundsätzliche Problem auf.
Remo Klinger, Verfahrensbevollmächtigter der DUH vor dem ACCC: „Die Konvention verlangt, dass die Gerichtsverfahren ‚fair, gerecht (…) und nicht übermäßig teuer‘ sein dürfen. Die potenzielle Gefahr, millionenschwere Gutachterkosten bezahlen zu müssen, ist weder fair noch gerecht und erst recht nicht günstig. Dieser seit Jahrzehnten andauernde Rechtszustand muss endlich beendet werden.“
Hintergrund:
Die umweltvölkerrechtliche Aarhus-Konvention von 1998 gibt der Zivilgesellschaft in Europa elementare Rechte in Umweltangelegenheiten. Kern ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft an zentralen Regierungsentscheidungen und der Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen. Ob diese Rechte eingehalten werden, überwacht seit 2004 ein unabhängiger Ausschuss: das Aarhus Compliance Komitee. Verbände wie die DUH, aber auch Bürgerinnen und Bürger, haben die Möglichkeit, vor diesem Komitee Beschwerden vorzutragen.
Link:
Die vollständige Beschwerde finden Sie unter folgendem Link: https://l.duh.de/p241206
Das Komitee hat den Eingang der Beschwerde mittlerweile bestätigt.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)