Die MFE MEDIAFOREUROPE N.V. hat ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE um 3,41 Prozentpunkte auf 29,99 Prozent der Kapitalanteile erhöht. Da die in Eigenbesitz der ProSiebenSat.1 Media SE gehaltenen Anteile (2,70 Prozent) nicht stimmberechtigt sind, verfügt die MFE somit über 30,82 Prozent der ausübbaren Stimmrechte. Die Erhöhung der Kapital- und Stimmrechtsanteile der ProSiebenSat.1 Media SE wird im Sinne der De-minimis-Richtlinie der KEK für Anmeldepflichten gemäß § 63 Satz 6 Medienstaatsvertrag (Meldepflicht-RL) mit weniger als 5 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte bewirkt und ist somit als geringfügig zu bewerten. Die Erhöhung verschafft der MFE auch keinen beherrschenden oder einer Beherrschung vergleichbaren Einfluss auf die ProSiebenSat.1 Media SE, welcher zu einer Zurechnung der Programme der Sendergruppe zur MFE führen würde. Der Vorgang ist somit nach der Meldepflicht-RL der KEK von der Anmeldepflicht ausgenommen.
In den Zulassungsverfahren für die Fernsehspartenprogramme Aristo TV (AR Media Service GmbH) sowie eSportsONE und Sportdigital1+ (SPORTDIGITAL TV Sende- und Produktions GmbH) war eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung durch die KEK nicht erforderlich: Die beantragten Programme erreichen nicht die in der De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 3 Medienstaatsvertrag (Zulassungs-RL) festgelegten Schwellenwerte. Aufgrund der ermittelten bzw. zu prognostizierenden Nutzung konnte nach den Kriterien der Zulassungs-RL eine Prüfung durch die KEK unterbleiben. Die KEK hat daher den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsanträge erklärt.
Informationen über Programme, Veranstalter und deren Beteiligungsverhältnisse sind nach Zulassungserteilung durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt in der Mediendatenbank der KEK abrufbar.
PM Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)