Die Medienanstalt Hessen beabsichtigt, die Zulassung der RTL Hessen Programmfenster GmbH für das RTL-Regionalfenster für Hessen vorzeitig um zehn Jahre zu verlängern. Dagegen bestehen aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt keine Bedenken.
Die derzeit geltende Zulassung der RTL Hessen Programmfenster GmbH ist bis zum 22.07.2028 befristet. Hintergrund der vorzeitigen Zulassungsverlängerung ist eine Änderung des Hessischen Gesetzes über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG). Danach ist für Regionalfenster nur die befristete Verlängerung um zehn Jahre zulässig; am 18. Juli 2024 bestehende Zulassungen können auf Antrag vorzeitig um zehn Jahre verlängert werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 HPMG). Von dieser Möglichkeit möchte die RTL Hessen Programmfenster GmbH Gebrauch machen.
Das Regionalfensterprogramm für Hessen wird von der RTL Hessen Programmfenster GmbH verantwortet und von der RTL Hessen GmbH als Auftragsproduzentin erstellt. Bis auf die Zulassungsdauer sind alle programmlichen, vertraglichen, die Beteiligungsstruktur und die redaktionelle Unabhängigkeit der Antragstellerin betreffenden Umstände gegenüber dem vorangegangenen Verfahren (vgl. KEK-Pressemitteilung 09/2022) unverändert; die diesbezüglichen Anforderungen des Medienstaatsvertrags werden von ihr weiterhin erfüllt. Somit ist die Zulassungsverlängerung grundsätzlich nicht zu beanstanden.
PM Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)